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KfW-Studienkredite

Das Studentenwerk vermittelt KfW- Studienkredite

Als örtlicher Vertriebspartner der staatlichen KfW-Förderbank bietet das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim für Studierende einen Beratungsservice an und vermittelt den KfW-Studienkredit.

Der KfW-Studienkredit soll helfen, die Lebenshaltungskosten im Erststudium zu finanzieren – unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern.  Der Studienkredit kann mit dem BAföG oder dem Bildungskredit kombiniert werden. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.

Anbei ein Link zu einem Audiocast der KfW zur Studienfinanzierung : http://www.audiocast-kfw.de/casts/player_05.html

Antragsformulare für KfW-Studienkredite werden im Online-Kreditportal bereitgestellt unter:

www.kfw-foerderbank.de

Als Partner der KfW bietet das Studentenwerk nicht nur die Möglichkeit einer persönlichen Beratung, sondern führt auch die rechtlich notwendige Legitimationsprüfung durch.

Ihre Ansprechpartner beim Studentenwerk Tübingen-Hohenheim: 

Für die Hochschulstandorte:

Tübingen, Reutlingen, Albstadt-Sigmaringen, Trossingen und Rottenburg:

Für die Hochschulstandorte:

Stuttgart-Hohenheim, Nürtingen und Geislingen:

Studentenwerk Tübingen-Hohenheim AdöR

Abteilung Soziale Dienste

Karlstraße 3

72072 Tübingen

Studentenwerk Tübingen-Hohenheim AdöR


Amt für Ausbildungsförderung

Kirchnerstraße 5

70599 Stuttgart

Telefon 07071/94667-23 Telefon 0711/459-23181


Mit dem KfW-Studienkredit stellt die KfW-Förderbank (öffentlich-rechtliche Bank in der Trägerschaft des Bundes und der Länder) seit dem Sommersemester 2006 ein bundesweites Kreditprogramm für Studierende zur Verfügung. Gefördert werden volljährige Studierende, die

an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studieren,

für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind,

die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen.
Auch Bürger aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind antragsberechtigt, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten.

Die Auszahlung von monatlichen Förderbeträgen zwischen 100 und 650 Euro erfolgt in der Regel bis zum 10. Fachsemester. Die gesamte Darlehenslaufzeit ist flexibel gestaltbar und liegt bei maximal 33 Jahren und 6 Monaten. Der KfW-Studienkredit kann mit dem BAföG oder Bildungskredit kombiniert werden. Sicherheiten müssen nicht geleistet werden.

Die Verzinsung ist variabel und wird jährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober werden die Zinsen für das kommende Halbjahr festgelegt. Bei Vertragsschluss garantiert die KfW dem Studierenden zudem eine Zinsobergrenze für einen Zeitraum von 15 Jahren. Die Rückzahlung erfolgt nach dem Eintritt ins Berufsleben in monatlichen Raten; sie kann bis zu 25 Jahre betragen. Die aktuellen Zinssätze sind im Internet unter www.kfw-foerderbank.de abrufbar.