Bürgschaftsdarlehen
Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim bietet zusammen mit der Kreissparkasse Tübingen mittelfristig rückzahlbare Darlehen an.
Wo beantragen?
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Abteilung Soziale Dienste
Karlstraße 3
72072 Tübingen
Tel. 07071 / 94 667 23
Wer ist antragsberechtigt?
Mit diesem Darlehen soll vor allem Studierenden der Abschluss des Studiums gesichert werden, die kein BAföG mehr bekommen oder aus anderen Gründen nicht die notwendigen Mittel zur Finanzierung des Lebensunterhalts während der Prüfungsphase haben. In Ausnahmefällen kann das Darlehen auch in der Mitte des Studiums, z.B. bei vorübergehendem Herausfallen aus der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt werden. Das Darlehen ist nicht als Anschaffungskredit gedacht. Es kommt somit nur für wirklich dringende Fälle in Frage.
Antragsberechtigt für dieses Darlehen sind alle immatrikulierten Studierenden der dem Studentenwerk Tübingen-Hohenheim zugeordneten Hochschulen.
Darlehensbedingungen
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Höchstbetrag: 4.800 €
- Auszahlung: 100%
- Zins: 3,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
- Verwaltungsgebühr: keine
- Rückzahlung: in Raten je 50 € bis 100 €
- Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns: sechs Monate nach Studienende bzw. max. 4 Jahre nach Auszahlung
- Das Darlehen wird, sofern es sich um Beträge von mehr als 500 € handelt, in Raten ausgezahlt.
- Die Zinsen werden auch während der Auszahlungsphase des Darlehens berechnet und dem Einzugskonto des Darlehensnehmers belastet. Die Zins- und Ratenzahlung erfolgt monatlich zum Monatsende.
Bürgschaft
Da das Studentenwerk gegenüber der Kreissparkasse bürgt, ist zur Sicherung der Darlehensrückzahlung eine (Rück-)Bürgschaft eines/r deutschen Staatsangehörigen beizubringen, der/die nicht älter als 65 Jahre alt sein darf. Ausländische Bürgen/innen werden nur anerkannt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die Bürgschaft ist in einer formgebundenen Erklärung abzugeben, wobei die Unterschrift des Bürgen/der Bürgin von einer siegelführenden Behörde beglaubigt oder von der zuständigen Sachbearbeiterin des Studentenwerks bestätigt sein muss. Siegelführende Behörden sind Notariate, Gemeinde-, Landes- und Bundesdienststellen. Andere Unterschriftsbeglaubigungen werden nicht anerkannt.
Jeder Bürge/jede Bürgin muss über ein regelmäßiges Einkommen, mindestens in Höhe der zum Zeitpunkt der Antragstellung festgesetzten Freibeträge der Ausbildungsförderung, oder eine entsprechende Bonität nachweisen. Nachweise hierüber sind mit dem Darlehensvertrag einzureichen (Gehaltsbelege, Einkommensteuerbescheide).
Als Bürgen scheiden aus:
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Studierende
- Ehegatten von Antragstellern
- Schuldner/innen der Darlehenskasse
Antragsdauer
Nach Eingang der Unterlagen wird vom Studentenwerk der eigentliche Darlehensantrag für die Kreissparkasse Tübingen ausgefertigt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5-6 Wochen.
Auskünfte
Frau Maralt,
Abteilung Soziale Dienste
Karlstraße 3,
72072 Tübingen
Telefon: 07071 / 94 667 23
Telefax: 07071 / 94 667 11
Email: hermine.maralt(at)sw-tuebingen-hohenheim.de
Sprechstunde
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung