Kurzfristige Darlehen
Diese Darlehen kommen vor allem für Studierende in Betracht, die ohne eigenes Verschulden vorübergehend in wirtschaftliche Not geraten sind. Die Darlehen sind nicht als Anschaffungsdarlehen gedacht.
Antragsberechtigt für diese Darlehen sind alle immatrikulierten Studierenden der dem Studentenwerk Tübingen-Hohenheim zugeordneten Hochschulen.
Der Darlehensantrag ist auf dem entsprechenden Formular beim Studentenwerk, Abteilung Soziale Dienste, Karlstraße 3, 72072 Tübingen, Tel. 07071 / 94 667 23 zu stellen.
DARLEHENSARTEN
Die Darlehen sind zinslos.
400 €
Das Darlehen wird ohne Bürgschaft und ohne Verwaltungsgebühr vergeben.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch Bankeinzug. Das Darlehen muss nach 12 Monaten getilgt sein. Das heißt, bei Mindestraten von 50 € muss eine Rückzahlung vier Monate nach Auszahlung erfolgen. Es kann auch in einer Summe oder größeren Raten getilgt werden.
401 € bis 1.200 €
Für dieses Darlehen ist eine beglaubigte Bürgschaftserklärung
* notwendig.
Außerdem wird eine Verwaltungsgebühr
** erhoben.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt durch Bankeinzug. Das Darlehen muss nach 24 Monaten getilgt sein. Das heißt bei Mindestraten von 100 € muss die Rückzahlung 1 Jahr nach der Auszahlung erfolgen. Es kann auch in einer Summe oder größeren Raten getilgt werden.
*Beglaubigte Bürgschaftserklärung
Zur Sicherung der Darlehensrückzahlung ist die Bürgschaft eines/r deutschen Staats-angehörigen beizubringen, der/die nicht älter als 65 Jahre alt sein darf. Ausländische Bürgen/innen werden nur anerkannt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die Bürgschaft ist in einer formgebundenen Erklärung abzugeben, wobei die Unterschrift des Bürgen / der Bürgin von einer siegelführenden Behörde beglaubigt oder von der zuständigen Sachbearbeiterin des Studentenwerks bestätigt sein muss. Siegelführende Behörden sind Notariate, Gemeinde-, Landes- und Bundesdienststellen. Andere Unterschriftsbeglaubigungen werden nicht anerkannt.
Jeder Bürge / jede Bürgin muss über ein regelmäßiges Einkommen, mindestens in Höhe der zum Zeitpunkt der Antragstellung festgesetzten Freibeträge der Ausbildungsförderung, verfügen. Nachweise hierüber sind mit dem Darlehensantrag einzureichen (Gehaltsnachweise oder Einkommensteuerbescheide).
Als Bürgen/Bürginnen scheiden aus:
- Studierende
- Ehegatten von Antragstellern
- Schuldner/innen der Darlehenskasse
** Verwaltungsgebühr
Für den Darlehensbetrag, der 400 € übersteigt, wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 4 % erhoben, die bei der Auszahlung einbehalten wird.
AUSZAHLUNG
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in der Hauptkasse des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim, Wilhelmstraße 15, 72074 Tübingen, Zimmer 2
Montag bis Freitag von 11.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr
oder per Überweisung
AUSKÜNFTE
Frau Maralt, Telefon: 07071 / 94 667 23
Fax: 07071 / 94 667 11
Abteilung Soziale Dienste
Karlstraße 3, 72072 Tübingen
Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
hermine.maralt(at)sw-tuebingen-hohenheim.de