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Versicherungsschutz

Versicherungsleistungen für Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim

 

  • Gesetzliche Unfallversicherung

Studierende sind während Lehrveranstaltungen sowie auf dem Weg von und zur Hochschule über die gesetzliche Unfallversicherung versichert (Köperschäden, keine Sachschäden).
Mehr Informationen zu den versicherten Tätigkeiten unter www.uk-bw.de / Versicherte



  • Studentische Unfallversicherung                                                                                  (für den privaten Freizeitbereich, gilt im In- und Ausland)

Formular Schadenanzeige Studentische Unfallversicherung (pdf)

Versicherungsschutz besteht für die Studierenden bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Studium und der Hochschule eintreten, soweit die gesetzliche Unfallversicherung hierfür keinen Versicherungsschutz gewährt. Mehr Informationen...



 

  • Garderoben- und Fahrradversicherung                                    (Diebstahlversicherung)

Formular Schadenanzeige Garderoben-u.Fahrradversicherung (pdf)

Versichert sind Kleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände, Lernmittel und Fahrräder der Studierenden. Versicherungsschutz besteht in den Garderoben bzw. an Fahrradabstellplätzen im Bereich der Bildungseinrichtungen, soweit die Studierenden zu Vorlesungen, Übungen oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Studium anwesend sind. Gemäß den vereinbarten Vertragsbedingungen ist die Entschädigung begrenzt auf 250,00€ je Schadensfall. Mitversichert ist auch der Aufenthalt in den Räumen des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim. Mehr Informationen...


 

  • Hausratversicherung in den Studentenwohnheimen des Studentenwerks 
 

Formular Schadenanzeige Hausratversicherung (pdf)

Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim hat für alle Studierenden, die in einem Wohnheim des Studentenwerks wohnen,eine Hausratversicherung abgeschlossen. Versichert sind dabei Kleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände, Lernmittel der Studierenden, etc.. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch und Sturm/Hagel.
Die Entschädigung im Schadenfall ist auf 3.000 € je Student und Zimmer begrenzt. Mehr Informationen...

 

 
Im Schadensfall bzw. für nähere Informationen wenden Sie sich Montag bis Donnerstag vormittags an:

Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Abteilung Soziale Dienste
Postanschrift: Wilhelmstraße 15, 72074 Tübingen
Besuchsadresse: Karlstraße 3, 72072 Tübingen
Frau Sabine Rossetti
Telefon 07071/ 94667-26
E-Mail: sabine.rossetti(at)sw-tuebingen-hohenheim.de