Kredit zur Finanzierung der Studiengebühren über die Landeskreditbank Baden-Württemberg
Das Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) regelt u.a. die Frage der allgemeinen Studiengebühren, die zweckgebunden für die Erfüllung der Hochschulaufgaben in Studium und Lehre verwendet werden und damit die Studienbedingungen verbessern. Über die konkrete Verwendung der Einnahmen ist im Benehmen mit einer Vertretung der Studierenden zu entscheiden.
Grundsätzlich muss jede/r Studierende in einem grundständigen Studiengang oder einem konsekutiven Masterstudiengang pro Semester in der Regel 500,00 € bezahlen.
Sie erhalten zu Beginn Ihres Studiums einen entsprechenden Gebührenbescheid, der solange Gültigkeit besitzt, bis Sie einen anders lautenden Gebührenbescheid bekommen.
Für den Fall, dass Sie die allgemeinen Studiengebühren nicht selbst aufbringen können, steht die Möglichkeit einer Kreditaufnahme offen. Hierbei haben Sie die Wahl zwischen einem Darlehen der landeseigenen L-Bank oder einem Darlehen von einem beliebigen anderen privaten Geldinstitut.
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) bietet ausschließlich zur Finanzierung der Studiengebühr von 500,00 Euro je Semester ein Darlehen an, das von den Studierenden unabhängig von ihrer Bonität in Anspruch genommen werden kann. Dieses Darlehen wird semesterweise direkt an die Hochschule ausgezahlt.
Informationen über die Befreiung von Studiengebühr, das Darlehen der L-Bank, Antragsformulare und nähere Auskünfte zu Ihrem jeweiligen Einzelfall erhalten Sie für die einzelnen Hochschulen bei folgenden Einrichtungen:
Universität Tübingen
Sachgebiet Studiengebühren der Universität Tübingen
72074 Tübingen, Hölderlinstraße 11
Leiterin: Frau Hermann Tel. (07071) 297 68 36
Sachbearbeiterinnen: Frau Gulnizkaja A - La Tel. (07071) 297 68 35
Frau Grühn Lb - Z Tel. (07071) 297 68 37
Postanschrift:
Eberhard Karls Universität Tübingen
Studentenabteilung/Sachgebiet Studiengebühren
Hölderlinstraße 11, 72074 Tübingen
Faxnummer: (07071) 29 55 41
E-Mail-Adresse: studiengebuehren(at)verwaltung.uni-tuebingen.de
Internet: www.uni-tuebingen.de/studiengebuehren
Öffnungszeiten: Montag 13.00-15.30 Uhr
Dienstag-Freitag 08.30-11.30 Uhr
Telefonsprechstunden: Montag 09.00-11.30 Uhr
Dienstag-Freitag 13.00-15.30 Uhr
Universität Hohenheim
Die Anträge können auf der Website der Universität heruntergeladen und ausgefüllt im Studieninformationszentrum (Schlosswestflügel) abgegeben werden. www.uni-hohenheim.de/darlehen.html
Öffnungszeiten des Studieninformationszentrums: Montag bis Mittwoch 09.00-16.00 Uhr, Donnerstag 09.00-18.00 Uhr, Freitag 09.00-13.00 Uhr
Hochschule für Technik und Wirtschaft Reutlingen
Die Anträge können auf der Website der Hochschule heruntergeladen werden. Ausgefüllte Anträge nimmt das Studierendenbüro der Hochschule entgegen. www.reutlingen-university.de/studierende/allgemeine-infos/gebuehren/studiengebuehren/studiengebuehrendarlehen.html
Öffnungszeiten des Studierendenbüros: Montag-Donnerstag 08.00-17.00 Uhr, Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Fachbereich Sonderpädagogik mit Sitz in Reutlingen
Die Anträge können auf der Website der Landeskreditbank Baden-Württemberg heruntergeladen und ausgefüllt im Studienbüro der Pädagogischen Hochschule in Reutlingen abgegeben werden.
Öffnungszeiten des Studienbüros: Montag 09.00-14.00 Uhr, Dienstag 9.00-11.30 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 09.00-13.30 Uhr
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
Die Anträge können auf der Website der Hochschule heruntergeladen und ausgefüllt im Studierendensekretariat bei Frau Fisch, E-Mail: katja.fisch(at)hfwu.de, abgegeben werden. www.hfwu.de/de/studierendensekretariat/formulare/
Standort Nürtingen: Raum 125, Telefon 07022-201 341
Standort Geislingen: Gebäude Parkstraße 4, Telefon 07331-22 598, Mittwoch 09.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr
Hochschule Albstadt-Sigmaringen
Die Anträge können auf der Website der Landeskreditbank
Baden-Württemberg heruntergeladen und ausgefüllt im bei der Studentischen Abteilung der Hochschule, Frau Ruther, Anton-Günther-Straße 51, Gebäude 100, Sigmaringen abgegeben werden.
Sprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag 09.00-11.30 Uhr, Telefon 07571-732 8217, E-mail: ruther(at)hs-albsig.de
Staatliche Hochschule für Musik
Die Anträge können auf der Website der Landeskreditbank
Baden-Württemberg heruntergeladen und ausgefüllt im Sekretariat für Studierende in Trossingen abgegeben werden.
Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag bis Donnerstag 09.00-11.30 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
Die Anträge können auf der Website der Hochschule bzw. der Landeskreditbank Baden-Württemberg heruntergeladen und ausgefüllt in der Hochschule bei Frau Herrmann, Telefon 07472-951 206, E-Mail: simone.herrmann(at)hs-rottenburg.de, abgegeben werden.