Versicherungsschutz zur Garderoben- und Fahrradversicherung für das
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim hat für alle Studierenden der angeschlossenen Hochschulen eine Garderoben- und Fahrradversicherung abgeschlossen. Versichert sind dabei Kleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände, Lernmittel und Fahrräder der Studierenden.
Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen, Schmuck, sonstige Gegenstände aus Edelmetall, Bargeld und sonstige Zahlungsmittel, Geschäftspapiere und Urkunden aller Art, Fahrausweise und Schlüssel.
Versicherte Gefahren und Personen
Der Versicherer leistet Entschädigung für Verlust und Beschädigung der versicherten Sachen. Versicherungsschutz besteht für die versicherten Sachen nur in den Kleiderablageräumen (Garderoben), für Fahrräder und Zubehörteile in den Fahrradabstellräumen und an den Fahrradabstellplätzen der dem Studentenwerk Tübingen-Hohenheim im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Aufgaben zugeordneten Bildungseinrichtungen, soweit die Studierenden zu Vorlesungen, Übungen oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Studium anwesend sind. Mitversichert ist auch der Aufenthalt in den Räumen des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim.
Ausgeschlossene Gefahren und Schäden
Kein Versicherungsschutz besteht für die Gefahren oder Schäden, die auf den Zustand der Garderobenstücke, Substanzen, die sich in den Garderobenstücken befinden, Witterungseinflüsse, Abhandenkommen des Inhalts nicht abgeschlossener Handtaschen oder ähnlicher Behältnisse oder Kriegsereignisse jeder Art, Innere Unruhen, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, politische Gewalthandlungen oder Kernenergie beruhen.
Selbstverständlich kann an dieser Stelle nur ein Auszug der Versicherungs-Bedingungen dargestellt werden, im Schadenfall wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen im Studentenwerk.
Versicherungsumfang
Die Entschädigungsleistung je Schadenfall ist auf 250,00 € begrenzt.
Im Rahmen der vorgenannten Entschädigungsgrenze ersetzt der Versicherer
- bei Verlust den Zeitwert, der sich aus dem Wiederbeschaffungswert unter
billigender Berücksichtigung des Unterschiedes zwischen Neu und Alt ergibt
- bei Beschädigung die Reparaturkosten abzüglich einer durch die Reparatur
gewährten Wertsteigerung.
Obliegenheiten der Studierenden
Im Versicherungsfall sind die Versicherten, sofern sie einen Anspruch erheben, verpflichtet, unverzüglich nach Entdeckung des Verlustes das Studentenwerk auf einem von diesem zu beziehenden Vordruck schriftlich Anzeige zu erstatten.
Bei Schäden durch Diebstahl ist unverzüglich bei der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten. Dies hat vor der Anmeldung des Diebstahlschadens beim Studentenwerk zu erfolgen.
Erfährt der Versicherte von dem Verbleib in Verlust geratener Garderobenstücke, so hat er den Versicherer unverzüglich zu benachrichtigen und darauf hinzuwirken, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um die Sachen sicherzustellen und wiederzuerlangen.
Formular Schadensanzeige Studentische Garderoben- und Fahrradversicherung (pdf)
Sofern ein Schadenfall bei Ihnen eingetreten sein sollte, melden Sie ihn bitte umgehend der für Sie zuständigen Stelle im
Studentenwerk:
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Abteilung Soziale Dienste
Postanschrift: Wilhelmstraße 15, 72074 Tübingen
Besuchsanschrift: Karlstraße 3, 72072 Tübingen
Frau Rossetti Tel. 07071/ 9466726
sabine.rossetti(at)sw-tuebingen-hohenheim.de