Bildungskredit

Rechtsform
Der Bildungskredit ist ein Programm des Bundes mit vorgegebenem Budget. Das Bildungskreditprogramm ist völlig unabhängig von der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die Förderung ist also parallel möglich. Im Gegensatz zum BAföG besteht kein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit. Zielsetzung
Angebot eines zinsgünstigen Kredits zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen.

Antragsberechtigter Personenkreis
Deutsche Schüler, Studierende und Praktikanten, unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Auszubildende. Altersmäßige Voraussetzung ist einerseits Volljährigkeit, andererseits wird der Kredit nur bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt.

Voraussetzungen
Einkommen und Vermögen des Auszubildenden oder seiner Eltern spielen keine Rolle. Mit dem Bildungskreditprogramm werden nur Ausbildungen gefördert, die auch im Rahmen des BAföG anerkannt sind, der Besuch einer ausländischen Ausbildungsstätte (oder Praktikum), wenn er dem Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist. Berechtigt sind

• Schüler mit Berufsabschluss oder im vorletzten oder letzten Jahr einer schulischen Ausbildung, die zum Berufsabschluss führt.
• Studierende, die sich in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung befinden, z.B. die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben, nach einem Bachelor-Abschluss ein Master-Studium oder ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben. Der Bildungskredit wird i.d.R. nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters gewährt, darüber hinaus auch bei Zulassung zum Examen und der Bestätigung über die Möglichkeit eines Studienabschlusses innerhalb des Förderungszeitraums (bei Humanmedizin gilt das Kreditprogramm auch für das praktische Jahr).

Art und Dauer der Förderung
Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 100 €, 200 € oder 300 € ausgezahlt. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten, d. h. maximal 7.200 €, bewilligt werden. Bei entsprechendem Bedarf, zum Beispiel für die Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien, kann - neben der monatlichen Zahlung - bis zur Höhe von 3.600 € ein Teil des Kredits als Abschlag im Voraus ausgezahlt werden, soweit insgesamt die Grenze von 24 Monatsraten und 7.200 € nicht überschritten wird. Der Kredit wird von der Auszahlung an verzinst. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen jedoch gestundet. Als Zinssatz wird die zinsgünstige European Interbank Offered Rate (6-Monate-EURIBOR) erhoben, zuzüglich eines Aufschlags von 1 %.

Weitere Informationen zum Thema Bildungskredit erhalten Sie unter www.bmbf.de, www.bundesverwaltungsamt.de sowie unter www.kfw.de.

Informationsflyer erhalten Sie auch beim
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim, Abteilung Soziale Dienste,
Karlstraße 3, Tel. (07071) 946 6723, während der Darlehenssprechstunde
(dienstags 9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr)
E-Mail: hermine.maralt(at)sw-tuebingen-hohenheim.de