Versicherungsschutz für den privaten Hausrat der Studierenden


Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim hat für alle Studierenden, die in einem Wohnheim des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim wohnen, eine Hausratversicherung abgeschlossen. Versichert sind dabei
Kleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände, Lernmittel der Studierenden, etc..
Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag,
Explosion), Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem
Einbruch und Sturm/Hagel.
Die Entschädigung im Schadenfall ist auf 3.000 € je Student und Zimmer begrenzt.

Hinweis:
Für privaten Hausrat in den abgeschlossenen Studentenwohnungen besteht über
das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim kein vollumfänglicher Versicherungsschutz.

Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem persönlichen Umfeld (z.B. Elternhaus) zu überprüfen,
inwieweit eine Hausratversicherung besteht, die auch Ihren privaten Hausrat in der
Studentenwohnung absichert. Sofern derartiger Versicherungsschutz besteht, sollten
Sie sich eine schriftliche Bestätigung von dem zuständigen Versicherer geben
lassen.

Sollte anderweitig kein Versicherungsschutz bestehen, empfehlen wir Ihnen den
Abschluss einer eigenen privaten Hausrat-Versicherung.

Im Rahmen der Hausratversicherung gilt der gesamte Hausrat als versichert. Dazu
gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder
zum Verbrauch dienen. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzliche
Entschädigungsgrenzen.

Hinweis zum Versicherungsschutz für Fahrräder!


Im Rahmenvertrag der Hausratversicherung gelten Fahrräder als nicht mitversichert. Sie sind jedoch über die Garderoben- und Fahrradversicherung (Diebstahlversicherung) im Bereich des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim bzw. der jeweiligen Hochschule versichert. Lesen Sie hierzu bitte die genaueren Informationen auf dieser Website.