Aufgaben & Dienstleistungen

Das Studierendenwerksgesetz Baden-Württemberg regelt die Aufgaben der Studierendenwerke als Anstalten des öffentlichen Rechts. Im Zusammenwirken mit den einzelnen Hochschulen nehmen die Studierendenwerke die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden wahr, es sei denn, die Hochschule hat diese Aufgabe selbst übernommen. In der Hochschulregion Tübingen-Hohenheim sind wir für rund 55.000 Studierende zuständig.