Anpassungen in der Hochschulgastronomie zum 01. Januar 2026
Hiermit informiert das Studierendenwerk über folgende Änderungen im Bereich des hochschulgastronomischen Angebots zum 01. Januar 2026:
Der steuerliche Sachbezugswert für ein Mittagessen steigt zum 1. Januar 2026 von 4,15 € auf 4,60 €. Gleichzeitig reduziert sich der Kantinenzuschuss für Bedienstete (KAO) entsprechend des vorgeschriebenen Berechnungsschlüssels von 2,90 € auf 2,70 €. Bei einem Essenspreis von 7,30 € erfolgt die Anrechnung in vollem Umfang; bei niedrigeren Preisen wird der Zuschuss entsprechend angepasst, um einen geldwerten Vorteil zu vermeiden.
Die Anpassung betrifft die Tagesmenüs und Wahlessen. Preise für Beilagen und Desserts bleiben unverändert. Da der Gästepreis als Referenzpreis dient, führt die Erhöhung auch zu einer entsprechenden Anpassung der Preise für Bedienstete. Grund für die Anpassungen sind weiterhin steigende Personal- und Lebensmittelkosten.
Die Preise für Studierende bleiben aktuell unverändert. Damit entscheidet sich das Studierendenwerk bewusst gegen eine weitere Belastung der Studierenden nach deutlichen Preis- und Semesterbeitragserhöhungen im Jahr 2025.
Die oben genannten Maßnahmen sind erforderlich, um die langfristige Stabilität der Hochschulgastronomie unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.











