Bundestag verabschiedet 27. BAföG-Novelle
Am 23.6 wurde das 27. BAföG-Änderungsgesetz im Bundestag beschlossen. Zum WS 2022/23 treten damit eine Reihe von Änderungen in Kraft, dank denen BAföG-Empfänger*innen in Zukunft mehr Geld erhalten. Auch der Kreis der Studierenden, die Anspruch auf BAföG haben, wird größer werden.
Mit dem Gesetz soll die Förderung nach dem BAföG nunmehr wieder für deutlich breitere Schichten der Bevölkerung geöffnet werden. Die Novellierung sieht vor, dass die Bedarfssätze aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten um 5,75 Prozent steigen sollen – ursprünglich war eine Steigerung um fünf Prozent vorgesehen. Auch die Freibeträge von BAföG-Empfängern sollen nun um 20,75 Prozent statt um 20 Prozent steigen. Geplant ist, dass die neuen Regelungen mit Beginn des Wintersemesters 2022/23 in Kraft treten.
Eine konkrete Übersicht mit den wichtigsten Änderungen findet ihr auf der Infoseite des DSW.
Wer bisher kein BAföG erhalten hat, könnte aufgrund der Anhebungen ab dem Wintersemester 2022/2023 nun förderungsberechtigt sein: Also gleich ausprobieren und unter www.bafoeg-digital.de BAföG-Antrag stellen!