Für eine reibungslose Auszahlung über die gesamte Auszahlungsphase hinweg ist es notwendig, den KfW-Studienkredit zu Beginn jedes neuen Semesters zu verlängern. Hierzu kommen Sie bitte während unserer Besuchszeiten (siehe oben) in unserem Büro vorbei und bringen folgende Unterlagen mit:
- Nachweisprotokoll (zu finden im Online-Kreditportal unter www.kfw.de)
- eine gültige Studienbescheinigung für den beantragten Finanzierungsbeginn. Die einfache Semesterbescheinigung reicht nicht aus. Das erste Studienfach, die Fachsemesteranzahl und der angestrebte Abschluss müssen ersichtlich sein.
- ein amtliches Ausweisdokument, aus dem sich die Postanschrift ergibt (Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebestätigung)
Die Fristen für diese Rückmeldung sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.