Neuer BAföG-Reminder des Studierendenwerks
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim erinnert ab sofort mit einem BAföG-Reminder an wichtige Fristen zum BAföG.
Wer bereits BAföG bezieht und seine Förderung verlängern möchte, muss innerhalb des Bewilligszeitraums – in der Regel alle zwölf Monate – rechtzeitig einen Weiterförderungsantrag stellen. Wer keine Fristen verpassen möchte, kann ab sofort einen BAföG-Reminder abonnieren. Darin erinnert das Studierendenwerk per Mail, rechtzeitig den Weiterförderungsantrag auszufüllen und abzuschicken. Nur wenn der Antrag innerhalb der Frist beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht, kann das Geld ohne Unterbrechung weiter überwiesen werden.
Auch in unserer my-stuwe-App gibt es den neuen Service – dort kann der Reminder als Pushnachricht abonniert werden.