Erklärung zur Barrierefreiheit
Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.my-stuwe.de, der Microsite https://kids.my-stuwe.de sowie unsere my-stuwe App.
Diese Website, Microsite und die my-stuwe App sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
b) Unverhältnismäßige Belastung:
Als Studierendenwerk verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, weshalb sich Fehler nicht komplett vermeiden lassen.
Wir sind bemüht, das umgehend zu verbessern.
Diese Erklärung wurde am 01.02.2021 erstellt und ist in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung entstanden.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.02.2021 überprüft.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür die Mailadresse presse [at] sw-tuebingen-hohenheim [dot] de oder wenden Sie sich in dringenden Fällen an unseren Website-Beauftragten:
Philipp Mang
Leitung Kommunikation
Telefon: +49 7071 / 29 – 73821
Mobil: + 49 172 / 3745570
philipp [dot] mang [at] sw-tuebingen-hohenheim [dot] de
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten und mobile Anwendung den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den oder die kommunale/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle [at] bfbmb [dot] bwl [dot] de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.