Darlehen
Hilfe in finanzieller Not
Aus Sicherheitsgründen finden aktuell keine persönlichen Beratungen statt. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail.
Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
Amt für Ausbildungsförderung
Listplatz 1
72764 Reutlingen
zeitenZur Sicherung der Darlehensrückzahlung ist die Bürgschaft eines/einer deutschen Staatsangehörigen beizubringen, der/die nicht älter als 65 Jahre alt sein darf. Ausländische Bürginnen und Bürgen werden nur anerkannt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die Bürgschaft ist in einer formgebundenen Erklärung abzugeben, wobei die Unterschrift des Bürgen/der Bürgin von einer siegelführenden Behörde beglaubigt oder von der zuständigen Sachbearbeiterin des Studierendenwerks bestätigt sein muss. Siegelführende Behörden sind Notariate, Gemeinde-, Landes- und Bundesdienststellen. Andere Unterschriftsbeglaubigungen werden nicht anerkannt.
Jeder Bürge/jede Bürgin muss über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, welches zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens die Höhe der nach §25 BAföG-Gesetz festgesetzten Freibeträge erreichen muss. Nachweise hierüber sind mit dem Darlehensantrag einzureichen (Gehaltsnachweise oder Einkommensteuerbescheide).
Als Bürgen / Bürginnen scheiden aus:
Antragsberechtigt sind alle immatrikulierten Studierenden der dem Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim zugeordneten Hochschulen.
Der Darlehensantrag ist auf dem entsprechenden Formular beim Studierendenwerk, Amt für Ausbildungsförderung, Listplatz 1
72764 Reutlingen, zu stellen (siehe Kontakt).
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt per Überweisung.
Formular | Hinweise | Download |
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Antrag Darlehen („Antrag auf Gewährung eines kurzfristigen / Bürgschafts-Darlehens aus den Mitteln des Studierendenwerks“) | Kurzfristige und Bürgschafts-Darlehen für Studierende, die ohne eigenes Verschulden vorübergehend in eine wirtschaftliche Notsituation geraten sind | |
Antrag BW-Nothilfefonds („Antrag auf Gewährung eines Darlehens aus dem BW-Nothilfefonds für Härtefälle aufgrund nicht durchführbarer Studierendenjobs“) | Antrag auf Gewährung eines Darlehens aus dem BW-Nothilfefonds für Härtefälle aufgrund nicht durchführbarer Studierendenjobs | |
Antrag Corona-Darlehen („Antrag auf Gewährung eines Corona-Darlehens aus den Mitteln des Studierendenwerks“) | Antrag auf Gewährung eines Corona-Darlehens aus den Mitteln des Studierendenwerks | |
SEPA-Lastschriftmandat („Einzugsermächtigung der Darlehensforderung“) | Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug der Darlehensforderung. | |
Richtlinien zur Vergabe des BW-Nothilfefonds („Richtlinien zur Vergabe von Darlehen an Studierende aus dem BW-Nothilfefonds für Härtefälle aufgrund nicht durchführbarer Studierendenjobs“) | Richtlinien zur Vergabe von Darlehen an Studierende aus dem BW-Nothilfefonds für Härtefälle aufgrund nicht durchführbarer Studierendenjobs | |
Richtlinien zur Vergabe der kurzfristigen und der Bürgschafts-Darlehen (aus den Mitteln des Studierendenwerks) | Richtlinien zur Vergabe der kurzfristigen und der Bürgschafts-Darlehen aus den Mitteln des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim |
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