§1 Gewinnspiel
(1) Das Gewinnspiel wird vom Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim A.d.ö.R. in Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt.
§2 Teilnahme
(1) An diesem Gewinnspiel dürfen ausschließlich immatrikulierte Studierende der Hochschulregion Tübingen-Hohenheim ab dem 18. Lebensjahr teilnehmen, im Einzelnen sind das Studierende folgender Hochschulen:
- Eberhard Karls Universität Tübingen
- Universität Hohenheim
- Hochschule Reutlingen
- Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
- Hochschule Albstadt-Sigmaringen
- Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
- Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Fakultät für Sonderpädagogik mit Sitz in Reutlingen
- Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
- Hochschule für Kunsttherapie Nürtingen
- Hochschule für Kirchenmusik Tübingen
- Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg
(2) Studierende können teilnehmen, indem sie das Kontaktformular auf der Webseite my-stuwe.de/gewinnspiel ausfüllen und abschicken. Das Kontaktformular muss mit einem Klarnamen (Vor- und Nachname), einer E-Mail-Adresse, ggf. einer Telefonnummer und einer Antwort auf die Schätzfrage ausgefüllt werden. Die Schätzfrage lautet „Wie viel Eis wurde im Jahr 2014 in unseren Cafeterien verkauft?“ (Stückzahl an verpacktem Eis ohne lose Eiskugeln).
(3) Eine Teilnahme ist in der Woche vor und während der mediterranen Aktionswoche zwischen dem 22. Juni und 3. Juli 2015 (23:59 Uhr MESZ) möglich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des ausgefüllten Kontaktformulars beim Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim.
(4) Für die Teilnahme am Gewinnspiel fallen keine Kosten an.
§3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Beschäftigte der Hochschulen, Schüler/-innen und Gäste der Mensen und Cafeterien sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Mitarbeiter/-innen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim, der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich das Studierendenwerk das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(4) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(5) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht. Der/die Teilnehmer/-in ist für die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben selbst verantwortlich.
(6) Ausgeschlossen werden überdies Personen, die während des Zeitraums des Gewinnspiels und der Gewinnspielabwicklung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.
§4 Gewinne
(1) Der erste Preis ist ein Reisegutschein im Wert von 400 € des Reiseveranstalters STA Travel. Der Reisegutschein kann für jede bei STA Travel gebuchte Reise verwendet werden. Einlösbar ist der Reisegutschein in den Reisebüros in Tübingen oder Stuttgart (persönlich vor Ort, per E-Mail oder telefonisch). Eine Einlösung für Onlinebuchungen ist nicht möglich. Die Buchung muss bis 30.06.2016 erfolgen. Zur Buchung muss STA Travel der Gutschein im Original vorliegen. Eine Barauszahlung des Gutscheins ist nicht möglich. Übersteigt der Wert der gebuchten Reiseleistungen den Guthabenbetrag von 400 €, wird dieser vom Gesamtpreis abgezogen. Unterschreitet die gebuchte Reise den Wert von 400 €, erfolgt keine Auszahlung des Differenzbetrags. Eine Anrechnung auf weitere Reisen (Folgebuchungen) ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg bzw. die Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen. Bei Verlust kann leider kein Ersatz geleistet werden. Der Reisegutschein ist nicht mit weiteren Gutscheinen/Rabatten kombinierbar. Der Reisegutschein wird möglichst persönlich übergeben.
(2) Der zweite bis siebte Preis ist jeweils eine Sonnenliege mit Leerdammer-Logo der Bel Deutschland GmbH. Die Sonnenliegen können vor Ort an der Hochschule persönlich nach Vorlage des Studierendenausweises abgeholt werden.
(3) Der achte bis 27. Preis ist jeweils ein Lonely Planet-Reiseführer des MairDumont-Verlags. Im Lonely Planet Online-Shop können sich die Gewinner/-innen einen Lonely Planet-Reiseführer ihrer Wahl aussuchen und den Titel dem Studierendenwerk per E-Mail mitteilen. Die Reiseführer können persönlich abgeholt werden oder werden postalisch zugeschickt. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Geliefert wird frei Haus.
(4) Eine Barauszahlung der Gewinne ist in keinem Falle möglich.
(5) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
§5 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinner/-innen werden unter denjenigen Einsendungen ermittelt, die mit ihrer Antwort die Schätzfrage richtig beantwortet bzw. am besten geschätzt haben. Haben mehr Teilnehmer/-innen die Schätzfrage richtig beantwortet als Gewinne zur Verfügung stehen, entscheidet das Los. Haben weniger Teilnehmer/-innen die Schätzfrage richtig beantwortet als Gewinne zur Verfügung stehen, werden die Gewinner/-innen aus denjenigen Einsendungen ermittelt, die mit ihrer Schätzung an der richtigen Antwort am nächsten dran waren.
(2) Die Gewinner/-innen werden per E-Mail benachrichtigt. Mit der Benachrichtigung per E-Mail gilt der/die Benachrichtigte/r als vorläufiger Gewinner/-in und wird gebeten, seinen Studierenden-Status zu bestätigen. Anhand der Zusendung einer Kopie des aktuellen Studierendenausweises oder einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung per E-Mail wird der Studierenden-Status geprüft und die endgültigen Gewinner/-innen ermittelt. Es erfolgt eine erneute Benachrichtigung per E-Mail.
(3) Meldet sich der/die Gewinner/-in nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung mit der Zusendung eines Nachweises über seinen/ihren Studierenden-Status und mit seiner/ihrer kompletten postalischen Anschrift und ggf. dem gewünschten Lonely Planet-Reiseführer, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein/e neue/r Gewinner/-in ermittelt.
(4) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
§6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
(1) Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht das Studierendenwerk insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann das Studierendenwerk von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§7 Öffentlichkeitsarbeit
(1) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der/die Gewinner/-in des ersten Preises bereit, dass sein/ihr Name und seine/ihre Hochschule veröffentlicht wird. Des Weiteren stellt sich der/die Gewinner/-in des ersten Preises für ein Gewinner-Foto mit Übergabe des Reisegutscheins zur Verfügung. Dieses Foto kann das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim ebenfalls für seine Öffentlichkeitsarbeit nutzen (Pressemitteilung, Publikationen, Webseite, Soziale Netzwerke etc.). Mit dieser Form der Öffentlichkeitsarbeit erklärt sich der/die Gewinner/-in ausdrücklich einverstanden.
§8 Haftung
(1) Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den vom Partner gestifteten Gewinnen haftet das Studierendenwerk nicht.