Mehr BAföG für mehr Studierende
Die fünf wichtigsten Änderungen im Überblick:
Mehr Geld
Der Höchstsatz wird zum Wintersemester 2019/20 auf 853 Euro angehoben. Im Wintersemester 2020/21 wird er abermals auf 861 Euro erhöht. Bisher lag er bei 735 Euro.
Erhöhung der Wohnpauschale
Bisher war im BAföG-Betrag eine Wohnpauschale von 250 Euro für die eigene Wohnung oder das WG-Zimmer enthalten. Mit der BAföG-Novelle steigt die Wohnpauschale auf 325 Euro – das sind 75 Euro mehr pro Monat.
Anhebung der Elternfreibeträge
Die Elternfreibeträge werden erhöht: Bei gleichem Elterneinkommen gibt es mehr BAföG. Die Freibeträge auf das Elterneinkommen werden stufenweise* erhöht. (*2019 um 7%, 2020 um 3% und 2021 um 6%) Heißt: Mehr Studierende kriegen mehr beziehungsweise können überhaupt BAföG bekommen.
Sozialere Rückzahlung
BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss gezahlt – der nicht zurückgezahlt werden muss – und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen. Aber auch das zinslose Darlehen muss nicht komplett zurückgezahlt werden, sondern aktuell nur 10.010 Euro. Wer beispielsweise den Höchstbetrag für Bachelor und Master erhalten hat, zahlt nur rund 20 Prozent der gesamten Förderungsbeträge zurück.
Mehr Familienfreundlichkeit
Kinderbetreuung und -pflege wird statt bis zum 10. neu bis zum 14. Lebensjahr der Kinder berücksichtigt. Der Kinderbetreuungszuschlag wird auf 140 Euro im Monat erhöht. Treten bei häuslicher Pflege von nahen Angehörigen (ab Pflegegrad 3) Studienverzögerungen ein, ist über die Regelstudienzeit hinaus eine BAföG-Förderung möglich.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/-innen des BAföG-Amtes gerne zur Verfügung.
Eine Übersicht über alle Verbesserungen und ausführliche Informationen gibt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und beim Deutschen Studentenwerk.