Versicherungen

Gut versichert studieren

Gesetzliche Unfallversicherung

Studierende sind während Lehrveranstaltungen sowie auf dem Weg von und zur Hochschule über die gesetzliche Unfallversicherung versichert (Köperschäden, keine Sachschäden).

Mehr Informationen zu den versicherten Tätigkeiten unter https://www.ukbw.de/versicherte-und-leistungen/versicherte-personengruppen/studierende/

Studentische Unfallversicherung

(für den privaten Freizeitbereich; gilt im In- und Ausland)

Das Studierendenwerk unterhält für alle ordentlich immatrikulierten Studierenden der ihm angeschlossenen Hochschulen eine Unfallversicherung mit folgenden Versicherungsleistungen:

  • 5.200 Euro Todesfallentschädigung
  • 23.100 Euro Invaliditätsleistung mit progressiver Invaliditätsstaffel
  • 5.200 Euro Übergangsleistung
  • 2.000 Euro Bergungskosten
  • 1.300 Euro Heilkosten

Versicherungsschutz besteht für die Studierenden bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Studium und der Hochschule eintreten, soweit die gesetzliche Unfallversicherung hierfür keinen Versicherungsschutz gewährt (zum Beispiel im privaten Freizeitbereich).

  • Versichert sind also Unfälle außerhalb der Hochschule und außerhalb des direkten Weges von und zu der Hochschule, das heißt, solche Unfälle, die nicht als Unfälle im Sinne des § 8 des VII. Sozialgesetzbuches oder als Dienstunfälle im Sinne der Versorgungsvorschriften für Beamte und Soldaten gelten. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung beziehungsweise der für Dienstunfälle zuständigen Behörde maßgebend.
  • Versichert sind insbesondere Unfälle im In- und Ausland, die sich in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterricht oder Veranstaltungen der Studentenschaft ereignen. Dabei kommt es nicht darauf an, wo dieser Unterricht und diese Veranstaltungen stattfinden. Des Weiteren besteht Versicherungsschutz bei Lehrausflügen, Besichtigungen und auch sonstigen Kreisen im unmittelbaren Zusammenhang mit Veranstaltungen der Hochschule, der Studentenschaft oder des Studierendenwerks.
  • Versicherungsschutz besteht weiterhin für Sportveranstaltungen, die von den amtlichen Stellen der Hochschule oder der Studentenschaft veranstaltet oder in ihrem Auftrag durchgeführt werden.
  • Eingeschlossen ist weiter die sportliche Betätigung während der Freizeit, jedoch nicht im Zusammenhang mit organisiertem Verbandssport.
  • Mitversichert ist darüber hinaus die Arbeit in einem wissenschaftlichen Institut, soweit sie von der Hochschule angeordnet ist. Dies gilt auch für wissenschaftliche Arbeiten und Tätigkeiten von Medizinstudenten in den jeweiligen wissenschaftlichen Instituten und Krankenhäusern während des Semesters und der Semesterferien. Die Unfallversicherung erstreckt sich bei Todesfällen auch auf alle Unfälle des täglichen Lebens.

Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim hat in der vorgehaltenen Unfallversicherung einige Erweiterungen gegenüber den Normativbedingungen vereinbart.

Dies sind u. a.

  • Zusatzheilkosten zur Behebung von Unfallfolgen innerhalb des 1. Jahres bis zu einem Betrag von 1.300 Euro je Versicherungsfall
  • Einschluss von Infektionsgefahren in die Unfallversicherung
  • Besondere Risikoerweiterung für den Einschluss von Gesundheitsschädigungen durch Röntgenstrahlen in der Unfallversicherung

Bitte beachten Sie, dass die Darstellung des Unfallversicherungsschutzes selbstverständlich nur einen Ausschnitt der dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim enthalten kann.

Sofern ein Schadenfall bei Ihnen eingetreten sein sollte, melden Sie den Unfall bitte umgehend der für Sie zuständigen Stelle im Studierendenwerk.

Hinweis: Das verlinkte PDF enthält Formularfelder und kann deshalb nicht mit dem Browser geöffnet werden. Bitte speichern Sie das Dokument (Rechtsklick: Ziel speichern unter …) und öffnen es mit einer PDF-Software, zum Beispiel dem Adobe Reader.

Garderoben- und Fahrradversicherung

Diebstahlversicherung

Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim hat für alle Studierenden der ihm angeschlossenen Hochschulen eine Garderoben- und Fahrradversicherung abgeschlossen. Die Entschädigungsleistung je Schadenfall ist auf 250 Euro begrenzt.

Im Rahmen der vorgenannten Entschädigungsgrenze ersetzt der Versicherer

  • bei Verlust den Zeitwert, der sich aus dem Wiederbeschaffungswert unter billigender Berücksichtigung des Unterschiedes zwischen Neu und Alt ergibt;
  • bei Beschädigung die Reparaturkosten abzüglich einer durch die Reparatur gewährten Wertsteigerung.

Im Rahmen der Garderoben- und Fahrradversicherung sind Kleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände, Lernmittel und Fahrräder der Studierenden versichert. Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen, Schmuck, sonstige Gegenstände aus Edelmetall, Bargeld und sonstige Zahlungsmittel, Geschäftspapiere und Urkunden aller Art, Fahrausweise und Schlüssel.

Versicherte Gefahren und Personen
Der Versicherer leistet Entschädigung für Verlust und Beschädigung der versicherten Sachen. Versicherungsschutz besteht für die versicherten Sachen nur in den Kleiderablageräumen (Garderoben), für Fahrräder und Zubehörteile in den Fahrradabstellräumen und an den Fahrradabstellplätzen der dem Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Aufgaben zugeordneten Bildungseinrichtungen, soweit die Studierenden zu Vorlesungen, Übungen oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Studium anwesend sind. Mitversichert ist auch der Aufenthalt in den Räumen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim.

Ausgeschlossene Gefahren und Schäden
Kein Versicherungsschutz besteht für die Gefahren oder Schäden, die auf den Zustand der Garderobenstücke, Substanzen, die sich in den Garderobenstücken befinden, Witterungseinflüsse, Abhandenkommen des Inhalts nicht abgeschlossener Handtaschen oder ähnlicher Behältnisse oder Kriegsereignisse jeder Art, Innere Unruhen, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, politische Gewalthandlungen oder Kernenergie beruhen.

Selbstverständlich kann an dieser Stelle nur ein Auszug der Versicherungs-Bedingungen dargestellt werden, im Schadensfall wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle im Studierendenwerk.

  • Im Versicherungsfall sind die Versicherten, sofern sie einen Anspruch erheben, verpflichtet, unverzüglich nach Entdeckung des Verlustes das Studierendenwerk auf einem von diesem zu beziehenden Vordruck schriftlich Anzeige zu erstatten.
  • Bei Schäden durch Diebstahl ist unverzüglich bei der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten. Dies hat vor der Anmeldung des Diebstahlschadens beim Studierendenwerk zu erfolgen.
  • Erfährt der Versicherte von dem Verbleib in Verlust geratener Garderobenstücke, so hat er den Versicherer unverzüglich zu benachrichtigen und darauf hinzuwirken, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um die Sachen sicherzustellen und wiederzuerlangen.

Sofern ein Schadenfall bei Ihnen eingetreten sein sollte, melden Sie den Unfall bitte umgehend der für Sie zuständigen Stelle im Studierendenwerk.

Hinweis: Das verlinkte PDF enthält Formularfelder und kann deshalb nicht mit dem Browser geöffnet werden. Bitte speichern Sie das Dokument (Rechtsklick: Ziel speichern unter …) und öffnen es mit einer PDF-Software, zum Beispiel dem Adobe Reader.

Hausrat­versicherung

in den Wohnheimen des Studierendenwerks

Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim hat für alle Studierenden, die in einem Wohnheim des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim wohnen, eine Hausratversicherung abgeschlossen. Die Entschädigung im Schadenfall ist auf 3.000 Euro je Student und Zimmer begrenzt.

Im Rahmen der Hausratversicherung des Studierendenwerks für Wohnheime sind Kleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände, Lernmittel der Studierenden, etc. versichert. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch und Sturm/Hagel.

Im Rahmen der Hausratversicherung gilt der gesamte Hausrat als versichert. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzliche Entschädigungsgrenzen.

Privater Hausrat
Für privaten Hausrat in den abgeschlossenen Studentenwohnungen besteht über das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim kein vollumfänglicher Versicherungsschutz.

Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem persönlichen Umfeld (z.B. Elternhaus) zu überprüfen, inwieweit eine Hausratversicherung besteht, die auch Ihren privaten Hausrat in der Studentenwohnung absichert. Sofern derartiger Versicherungsschutz besteht, sollten Sie sich eine schriftliche Bestätigung von dem zuständigen Versicherer geben lassen.

Sollte anderweitig kein Versicherungsschutz bestehen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer eigenen privaten Hausratversicherung.

Versicherungsschutz für Fahrräder
Im Rahmenvertrag der Hausratversicherung gelten Fahrräder als nicht mitversichert. Sie sind jedoch über die Garderoben- und Fahrradversicherung (Diebstahlversicherung) im Bereich des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim bzw. der jeweiligen Hochschule versichert. Lesen Sie hierzu bitte die genaueren Informationen auf dieser Webseite.

Sofern ein Schadenfall bei Ihnen eingetreten sein sollte, melden Sie den Unfall bitte umgehend der für Sie zuständigen Stelle im Studierendenwerk.