Versicherungen
Gut versichert studieren
Gut versichert studieren
Studierende sind während Lehrveranstaltungen sowie auf dem Weg von und zur Hochschule über die gesetzliche Unfallversicherung versichert (Köperschäden, keine Sachschäden).
Mehr Informationen zu den versicherten Tätigkeiten unter https://www.ukbw.de/versicherte-und-leistungen/versicherte-personengruppen/studierende/
(für den privaten Freizeitbereich; gilt im In- und Ausland)
Versicherungsleistungen
Das Studierendenwerk unterhält für alle ordentlich immatrikulierten Studierenden der ihm angeschlossenen Hochschulen eine Unfallversicherung mit folgenden Versicherungsleistungen:
Versicherungsumfang
Versicherungsschutz besteht für die Studierenden bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Studium und der Hochschule eintreten, soweit die gesetzliche Unfallversicherung hierfür keinen Versicherungsschutz gewährt (zum Beispiel im privaten Freizeitbereich).
Sondervereinbarung
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim hat in der vorgehaltenen Unfallversicherung einige Erweiterungen gegenüber den Normativbedingungen vereinbart.
Dies sind u. a.
Bitte beachten Sie, dass die Darstellung des Unfallversicherungsschutzes selbstverständlich nur einen Ausschnitt der dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim enthalten kann.
Schadensmeldung
Sofern ein Schadenfall bei Ihnen eingetreten sein sollte, melden Sie den Unfall bitte umgehend der für Sie zuständigen Stelle im Studierendenwerk.
Hinweis: Das verlinkte PDF enthält Formularfelder und kann deshalb nicht mit dem Browser geöffnet werden. Bitte speichern Sie das Dokument (Rechtsklick: Ziel speichern unter …) und öffnen es mit einer PDF-Software, zum Beispiel dem Adobe Reader.
Diebstahlversicherung
Versicherungsleistungen
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim hat für alle Studierenden der ihm angeschlossenen Hochschulen eine Garderoben- und Fahrradversicherung abgeschlossen. Die Entschädigungsleistung je Schadenfall ist auf 250 Euro begrenzt.
Im Rahmen der vorgenannten Entschädigungsgrenze ersetzt der Versicherer
Versicherungsumfang
Im Rahmen der Garderoben- und Fahrradversicherung sind Kleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände, Lernmittel und Fahrräder der Studierenden versichert. Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen, Schmuck, sonstige Gegenstände aus Edelmetall, Bargeld und sonstige Zahlungsmittel, Geschäftspapiere und Urkunden aller Art, Fahrausweise und Schlüssel.
Versicherte Gefahren und Personen
Der Versicherer leistet Entschädigung für Verlust und Beschädigung der versicherten Sachen. Versicherungsschutz besteht für die versicherten Sachen nur in den Kleiderablageräumen (Garderoben), für Fahrräder und Zubehörteile in den Fahrradabstellräumen und an den Fahrradabstellplätzen der dem Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Aufgaben zugeordneten Bildungseinrichtungen, soweit die Studierenden zu Vorlesungen, Übungen oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Studium anwesend sind. Mitversichert ist auch der Aufenthalt in den Räumen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim.
Ausgeschlossene Gefahren und Schäden
Kein Versicherungsschutz besteht für die Gefahren oder Schäden, die auf den Zustand der Garderobenstücke, Substanzen, die sich in den Garderobenstücken befinden, Witterungseinflüsse, Abhandenkommen des Inhalts nicht abgeschlossener Handtaschen oder ähnlicher Behältnisse oder Kriegsereignisse jeder Art, Innere Unruhen, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, politische Gewalthandlungen oder Kernenergie beruhen.
Selbstverständlich kann an dieser Stelle nur ein Auszug der Versicherungs-Bedingungen dargestellt werden, im Schadensfall wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle im Studierendenwerk.
Obliegenheiten der Studierenden
Schadensmeldung
Sofern ein Schadenfall bei Ihnen eingetreten sein sollte, melden Sie den Unfall bitte umgehend der für Sie zuständigen Stelle im Studierendenwerk.
Hinweis: Das verlinkte PDF enthält Formularfelder und kann deshalb nicht mit dem Browser geöffnet werden. Bitte speichern Sie das Dokument (Rechtsklick: Ziel speichern unter …) und öffnen es mit einer PDF-Software, zum Beispiel dem Adobe Reader.
in den Wohnheimen des Studierendenwerks
Versicherungsleistungen
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim hat für alle Studierenden, die in einem Wohnheim des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim wohnen, eine Hausratversicherung abgeschlossen. Die Entschädigung im Schadenfall ist auf 3.000 Euro je Student und Zimmer begrenzt.
Versicherungsumfang
Im Rahmen der Hausratversicherung des Studierendenwerks für Wohnheime sind Kleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände, Lernmittel der Studierenden, etc. versichert. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch und Sturm/Hagel.
Im Rahmen der Hausratversicherung gilt der gesamte Hausrat als versichert. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzliche Entschädigungsgrenzen.
Privater Hausrat
Für privaten Hausrat in den abgeschlossenen Studentenwohnungen besteht über das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim kein vollumfänglicher Versicherungsschutz.
Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem persönlichen Umfeld (z.B. Elternhaus) zu überprüfen, inwieweit eine Hausratversicherung besteht, die auch Ihren privaten Hausrat in der Studentenwohnung absichert. Sofern derartiger Versicherungsschutz besteht, sollten Sie sich eine schriftliche Bestätigung von dem zuständigen Versicherer geben lassen.
Sollte anderweitig kein Versicherungsschutz bestehen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer eigenen privaten Hausratversicherung.
Versicherungsschutz für Fahrräder
Im Rahmenvertrag der Hausratversicherung gelten Fahrräder als nicht mitversichert. Sie sind jedoch über die Garderoben- und Fahrradversicherung (Diebstahlversicherung) im Bereich des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim bzw. der jeweiligen Hochschule versichert. Lesen Sie hierzu bitte die genaueren Informationen auf dieser Webseite.
Schadensmeldung
Sofern ein Schadenfall bei Ihnen eingetreten sein sollte, melden Sie den Unfall bitte umgehend der für Sie zuständigen Stelle im Studierendenwerk.
Im Schadensfall und für mehr Informationen zu allen Versicherungen wenden Sie sich Montag bis Donnerstag vormittags an: