KfW-Studienkredit

Geld für die Bildung

Wer kann gefördert werden?

Voraussetzungen

Gefördert werden Studierende (unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern), die 18 bis 44 Jahre alt sind und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland in Teilzeit, Vollzeit oder berufsbegleitend studieren und folgende Voraussetzungen erfüllen:

Sie sind

  • deutsche/r Staatsbürger/-in oder
  • Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers und halten sich mit ihm in Deutschland auf (Ihre Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle) oder
  • EU-Staatsbürger und halten sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland auf oder
  • Familienangehöriger eines solchen EU-Staatsbürgers und halten sich mit ihm im Bundesgebiet auf (Ihre Staatsbürgerschaft und die Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in Deutschland spielen keine Rolle.) oder
  • Bildungsinländer.

Konditionen

im Überblick

  • Kredithöhe und -dauer

    Monatlich werden Förderbeträge zwischen 100 und 650 Euro ausgezahlt. Die Dauer der Förderung liegt bei einem Erst- und Zweitstudium bei maximal 14 Semestern.

  • Verzinsung

    Die Verzinsung ist variabel und wird jährlich an die Kaptialmarktentwicklung angepasst. Ab Beginn der Tilgungsphase haben Sie jeweils zum 01.04. und 01.10. die Möglichkeit, einen Festzins für die Restlaufzeit des Darlehens zu vereinbaren. Die aktuellen Zinssätze sind im Internet unter www.kfw.de abrufbar.

  • Rückzahlung

    Die Rückzahlung des Kredits erfolgt spätestens 23 Monate nach der letzten Auszahlung in monatlichen Raten und kann bis zu 25 Jahre dauern.