Wohngeld

Zuschuss für die Miete

Voraussetzungen für Studierende

Prinzipiell haben Studierende keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn Sie “dem Grunde nach” einen Anspruch auf BAföG haben, unabhängig davon, ob sie auch tatsächlich BAföG erhalten. Dies ergibt sich aus dem § 20 WoGG, nachdem eine Gesetzeskonkurrenz entsteht, da im BAföG Bedarf bereits ein Teil für die Wohnkosten vorgesehen ist. Ist die Ausbildung also mit dem BAföG förderungsfähig, so entfällt der Anspruch auf Wohngeld für Studierende. Eine Ausnahme besteht hier nur, wenn BAföG ausschließlich als Bankdarlehen bezogen wird, dann können auch Studierende Wohngeld beantragen.

Der Anspruch auf Wohngeld für Studierende ist also daran gebunden, ob “dem Grunde nach” Anspruch auf BAföG besteht. Damit ist gemeint, ob das Studium allgemein mit BAföG gefördert werden kann. Ob tatsächlich BAföG beantragt wurde, Geld fließt oder eben nicht fließt, weil beispielsweise das Einkommen des Ehe-/ Lebenspartners oder der Eltern zu hoch ist, ist für den Anspruch auf Wohngeld unerheblich.

Ausschlaggebend ist lediglich die Förderungsfähigkeit der Ausbildung, was beim überwiegenden Teil der Studierenden der Fall sein sollte.

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  • Wer erhält Wohngeld?

    • Ausnahmen zum Wohngeldanspruch für Studierende
      • 1. dem Grunde nach besteht kein Anspruch auf BAföG
      • 2. BAföG als Bankdarlehen
      • 3. kein reiner Auszubildenden-/ oder Studentenhaushalt
      • 4. Wohngeld bei anderen Sozialleistungen (Hartz IV und Sozialgeld)
    • Wohngeld in einer WG – Wohngemeinschaft     Gerade Studierende bilden oft Wohngemeinschaften, um sich die Miete während des Studiums zu teilen. In Bezug auf Wohngeld liegt hier der Fall vor, dass es sich nicht um Haushaltsangehörige im Sinne des WoGG handelt, wenn die Wohngemeinschaft nicht aus Familienmitgliedern und nahen Angehörigen besteht.Daher wird jeder Studierende einer Wohngemeinschaft als eigener Haushalt angesehen, womit der Wohngeldanspruch entfällt, wenn gleichzeitig dem Grunde nach Anspruch auf BAföG besteht.
  • Wie wird Wohngeld beantragt?

    Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde, der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie auch eine umfassende Beratung. Auf Ihren Wohngeldantrag hin erteilt Ihnen die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid.

  • Wie lange wird Wohngeld bezahlt?

    Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.