Teilnahme­bedingungen für Gewinnspiele

auf www.my-stuwe.de,
my-stuwe App oder Facebook & Instagram.

§1 Gewinnspiel

(1) Die Gewinnspiele werden vom Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim A.d.ö.R. in Kooperation mit verschiedenen Partnern durchgeführt.

§2 Disclaimer

§2.1 Facebook- & Instagram-Disclaimer

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook / Instagram und wird in keiner Weise von Facebook / Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Facebook / Instagram, sondern das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind daher ausschließlich an das Studierendenwerk zu richten. Darüber hinaus darf das Studierendenwerk den Teilnehmer kontaktieren.

§2.2 Apple- & Google-Disclaimer

Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu den Plattformen (Apple/Google) über diese unsere App vertriebe wird und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist ausschließlich das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind daher ausschließlich an das Studierendenwerk zu richten. Darüber hinaus darf das Studierendenwerk den Teilnehmer kontaktieren.

§3 Datenschutz

Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese vom Studierendenwerk ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Die bereitgestellten Daten werden darüber hinaus lediglich für die Kontaktierung des Gewinners und die Verwaltung des Gewinns verwendet. Der/Die Teilnehmer/in erklärt hiermit ausdrücklich sein/ihr Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck.

§4 Teilnahme

(1) An den Gewinnspielen dürfen ausschließlich immatrikulierte Studierende der Hochschulregion Tübingen-Hohenheim ab dem 18. Lebensjahr teilnehmen. Im Einzelnen sind das Studierende folgender Hochschulen:

  • Eberhard Karls Universität Tübingen
  • Universität Hohenheim
  • Hochschule Reutlingen
  • Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
  • Hochschule Albstadt-Sigmaringen
  • Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
  • Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
  • Hochschule für Kirchenmusik Tübingen
  • Hochschule für Kirchenmusik Rottenburg
  • Evangelische Hochschule Ludwigsburg

(2) Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der/die Teilnehmer/in diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
(3) Für die Teilnahme am Gewinnspiel fallen keine Kosten an.
(4) Beiträge zur Teilnahme am Gewinnspiel dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Das Studierendenwerk haftet nicht für Verstöße, die von Teilnehmern/innen in diesem Zusammenhang begangen werden.

§5 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Beschäftigte der Hochschulen, Schüler/-innen und Gäste der Mensen und Cafeterien sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Mitarbeiter/-innen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim, der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich das Studierendenwerk das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(4) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(5) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht. Der/die Teilnehmer/-in ist für die Richtigkeit seiner/ihrer Angaben selbst verantwortlich.
(6) Ausgeschlossen werden überdies Personen, die während des Zeitraums des Gewinnspiels und der Gewinnspielabwicklung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.

§6 Durchführung und Abwicklung

(1) Der Gewinner wird per Losverfahren ermittelt.
(2) Das Studierendenwerk ermittelt und benachrichtigt den Gewinner innerhalb von zwei Tagen nach Ende der Aktion. Der Gewinner hat sowohl den Gewinn als auch seinen Studierendenstatus anschließend per E-Mail oder Facebook-/Instagram-Nachricht zu bestätigen. Bleibt eine Bestätigung innerhalb von drei Werktagen aus, so behält sich der Betreiber das Recht vor, den Gewinn anderen Teilnehmern zu verleihen.
(3) Der Gewinn kann nach vorheriger Terminabsprache an den InfoPoints des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim abgeholt werden oder wird ggf. postalisch zugesendet.
(4) Eine Barauszahlung der Gewinne ist in keinem Fall möglich.
(5) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
(6) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.

§7 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

(1) Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht das Studierendenwerk insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann das Studierendenwerk von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§8 Öffentlichkeitsarbeit

(1) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der/die Gewinner/-in bereit, dass sein/ihr Name und seine/ihre Hochschule veröffentlicht wird.

Durch die Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

Besondere Teilnahmeklauseln

§9 Haftung

(1) Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den vom Partner gestifteten Gewinnen haftet das Studierendenwerk nicht.

§10 Änderungsvorbehalt

Da Gewinnspiele eine große Anfälligkeit für Störungen aufweisen (z.B. durch eine Sperre von Facebook / Instagram selbst oder missbräuchliches Verhalten der Teilnehmer), kann das Gewinnspiel mit Blick auf die Gestaltung oder besondere Bedingungen geändert werden.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der Gewinnspielmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für die Aktion dar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.