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Startseite > News > Studierendenwerksbeitrag und Gastropreise steigen zum Sommersemester 2025

Studierendenwerksbeitrag und Gastropreise steigen zum Sommersemester 2025

Studierendenwerk
03.Mrz2025

Studierendenwerksbeitrag und Gastropreise steigen zum Sommersemester 2025

barista calculating price of order 2023 11 27 05 14 05 utc

Anpassung zur Sicherung der Qualität der Angebote notwendig

Tübingen, 22.01.2025 –  Nach Beschluss des Verwaltungsrats wird das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim die Preise in der Hochschulgastronomie sowie den Semesterbeitrag zum Sommersemester 2025 anheben. Grund sind stark gestiegene Energie-, Dienstleistung-, Personal- und Sachkosten, die sich seit 2019 teils um über 30 % erhöht haben. Strategische Warenbeschaffung und Prozessoptimierungen reichen nicht mehr aus, um die Mehrkosten auszugleichen. Gleichzeitig stagnieren die Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg, was die Lage verschärft.

Die moderaten Preiserhöhungen in den Mensen waren im letzten Jahr nicht ausreichend, weshalb das Studierendenwerk nun mit weiteren Maßnahmen zur Kostenregulierung nachjustieren muss. Ab dem 1. April 2025 passen wir die Essenspreise für Studierende, Hochschulmitarbeitende und externe Gäste erneut gemäß der untenstehenden Tabelle an. Im Schnitt werden die Gerichte ab dem kommenden Sommersemester rund 25 Cent teurer.

Auch in den Cafeterien erhöhen sich die Preise für Snacks, Kaltgetränke und kleinere Mahlzeiten. Dabei wird darauf geachtet, die Erhöhung so maßvoll wie möglich zu gestalten, sodass eine Tasse Kaffee oder ein belegtes Brötchen weiterhin merklich günstiger bleiben als bei lokalen Anbietern.

Der Studierendenwerksbeitrag wird zum kommenden Sommersemester erstmalig nach mehreren Jahren der Beitragskonstanz angehoben. Es ist die erste Erhöhung seit 2018. Für Studierende in Tübingen und Hohenheim steigt der Beitrag von 56 Euro auf 79 Euro – ein Wert, der im Vergleich mit anderen Studierendenwerken immer noch deutlich unter dem landesweiten Durchschnitt von 86,15 Euro liegt.

„Wir wissen, dass diese Erhöhungen eine erhebliche Mehrbelastung für die Studierenden bedeuten“, erklärt Philipp Mang, Pressesprecher des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim. „Jede Preiserhöhung wägen wir sorgfältig ab. Gleichwohl ist diese Maßnahme notwendig, um die fortschreitenden Kostensteigerungen in vielen Bereichen aufzufangen. Nur so können wir die Qualität unserer Serviceangebote für Studierende langfristig aufrechterhalten und weiterhin günstigen Wohnraum, eine verlässliche gastronomische Versorgung sowie unentgeltliche Beratungsangebote anbieten.“

Edith Hein, Geschäftsführerin des Studierendenwerks ergänzt: „Die Beitrags- und Preiserhöhungen fallen uns extrem schwer, aber wir sehen sie als notwendige Investition in die auch zukünftig umfassende soziale Unterstützung unserer Studierenden. Unser Ziel bleibt es weiterhin, den Studierenden ein Umfeld zu bieten, das sie bestmöglich in ihrem Studium unterstützt.“

FAQs

Was ist der Studierendenwerksbeitrag?

Der Studierendenwerksbeitrag ist Teil des Semesterbeitrags, den alle Studierenden jedes Semester an ihre Hochschule oder Universität zahlen. Dieser Beitrag funktioniert nach dem Solidarprinzip: Alle Studierenden zahlen ihn, unabhängig davon, ob sie die Angebote des Studierendenwerks nutzen – z. B. auch während eines Auslandsemesters. Nur durch die gemeinsame Finanzierung gelingt es, dass z.B. Essenspreise in den Mensen oder Betreuungsgebühren der Kitas bezahlbar bleiben sowie alle unsere Beratungen kostenfrei sind. Unsere Angebote stehen allen Studierenden offen und sollen für alle erschwinglich sein.

Warum erhöhen wir den Studierendenwerksbeitrag & die Gastropreise?

Maßgebliche Gründe sind die massiv gestiegenen Lebensmittel-, Energie-und Dienstleisterkosten (z.B. für Reinigung), der coronabedingte Umsatzrückgang in unseren Mensen und Cafeterien sowie die signifikanten Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst. Sie treffen gerade die Bereiche Wohnen und Gastronomie mit voller Wucht.

Wir haben die wirtschaftliche Lage des Studierendenwerks genau analysiert und auf Einsparmöglichkeiten hin untersucht. Dennoch können die gestiegenen Kosten nicht vollständig ausgeglichen werden. Da das Land Baden-Württemberg aktuell keine zusätzliche finanzielle Unterstützung bereitstellen kann, waren weitere Maßnahmen zur Kostenregulation unvermeidlich.

Das Stuwe wird doch bezuschusst - wie werden die Preise in den Mensen kalkuliert?

Das Studierendenwerk erhält für seinen öffentlichen Auftrag Landeszuschüsse, die jedoch nur etwa 8 % der gesamten Finanzierung ausmachen. Weitere öffentliche Gelder und Fördermittel haben einen Anteil von ca. 12 %. Semesterbeiträge decken etwa 13 % der Finanzierung. Die restlichen zwei Drittel müssen durch eigene Einnahmen erwirtschaftet werden. Das Studierendenwerk arbeitet dabei ohne Gewinnabsicht und deckt ausschließlich seine Kosten.

Seit 2020 wurden die regelmäßigen Zuschüsse des Landes nicht erhöht, da diese üblicherweise im Rahmen eines 5-Jahres-Fixums festgelegt werden. Ursprünglich war eine Anpassung für 2025 vorgesehen, doch aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes ist dies derzeit nicht möglich. Zwar gab es eine Einmalzahlung, die rund 80 % der inflationsbedingten Mehrkosten für 2023 abfedert, doch bleibt die laufende Unterstützung weiterhin auf dem Niveau von 2020, was die Finanzierung zunehmend erschwert.

Die tatsächlichen Produktionskosten für Mensa-Mittagessen liegen höher als die Preise, die Studierende zahlen. Das verursacht jährlich ein Millionen-Defizit, weshalb bei der Kalkulation Einkaufspreise, Energie-, Personal- und Subventionskosten genau abgewogen werden. Ein Vorteil für Studierende ist die Umsatzsteuerbefreiung, durch die sie günstigere Preise zahlen. Einnahmen von Hochschulangehörigen und Gästen unterliegen hingegen einer Umsatzsteuer von 7 %. Diese Ersparnis wird durch die Preisstaffelung direkt an Studierende weitergegeben.

Wieviel teurer werden die Mensa-Gerichte konkret?

Die Preisänderungen für einen großen Teil des Speiseplans haben wir nachfolgend in einer Übersicht zusammengestellt:

Preisliste ab 01.04.2025

 

3. März 2025
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