Auslandsbafög
Finanzielle Förderung im Ausland
BAföG-Leistungen für ein Studium im Inland können nicht einfach ins Ausland mitgenommen werden. Für eine Förderung von Auslandsaufenthalten (Studium oder Praktikum) muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen zur Förderung von Auslandsaufenthalten während der Corona-Pandemie. Informationen dazu finden Sie auch auf www.bafög.de, einer Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Hinweis: Zusätzlich zu den üblichen Antragsunterlagen zur Förderung von Auslandsaufenthalten wird aufgrund der derzeit geltenden Regelungen ein weiterer Vordruck benötigt. Sie finden diesen hier.
Für die BAföG-Auslandsförderung sind je nach Zielland verschiedene Ämter für Ausbildungsförderung in ganz Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler*innen.
Sie müssen Ihren Antrag für Auslandsförderung direkt beim für Ihr Zielland zuständigen BAföG-Amt stellen. Mehr Informationen zu den Länder-Zuständigkeiten finden Sie unter www.studentenwerke.de.
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim ist für die Ausbildungsförderung im asiatischen Raum und in der Türkei zuständig. Wenn Sie ein Studium oder Praktikum in einem der unten aufgeführten Länder absolvieren oder eine dortige Schule besuchen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Auslands-BAföG bei unserem Amt für Ausbildungsförderung in Reutlingen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
für die wir zuständig sind
Afghanistan, Bahrain, Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, China, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Katar, Kuwait, Laos, Libanon, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar, Nepal, Nordkorea, Oman, Pakistan, Philippinen, Saudi Arabien, Singapur, Sri Lanka, Syrien, Südkorea, Taiwan, Thailand, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam.
Bitte beachten Sie folgende Änderung ab 24.07.2020: Aufgrund einer internen Umstrukturierung werden sich die Zuständigkeiten ändern. Künftig wird Ihr Antrag in einem rollierenden System vom BAföG-Team entsprechend des Eingangsdatums bearbeitet. Sie haben daher keine gleichbleibende Ansprechperson mehr.
Wir bitten Sie, uns Ihre Anfragen und Unterlagen ab dem 24.07.2020 postalisch oder per Mail an auslandsbafoeg [at] sw-tuebingen-hohenheim [dot] de zu senden. Die persönlichen E-Mail-Adressen werden ab dem 24.07.2020 nicht mehr zur Antragsbearbeitung genutzt.
Auslandsbafög
Amt für Ausbildungsförderung
Bismarckstraße 24
72764 Reutlingen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 2642
72716 Reutlingen
+ 49 7121 / 9477-0
+49 7121 / 9477-1195
Hier finden Sie alle Formblätter und ergänzenden Vordrucke für Ihre BAföG-Antragstellung.
Copyrighted Image
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der weiteren Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Weitere Informationen zu den verwendeten Cookies finden Sie in der Datenschutzerklärung.