Für Wohnheimplatz bewerben
Aufgrund der günstigen Mieten, der angenehmen, studentischen Atmosphäre und der Chance, schnell Anschluss zu finden, sind Wohnheime bei Studierenden sehr beliebt. Daher empfehlen wir dir, dich bei Interesse frühzeitig um einen Wohnheimplatz zu bewerben. Eine Bewerbung ist ausschließlich online möglich.
Die wichtigsten FAQs zum Thema Wohnen
Wer kann sich bewerben?
Jede*r, die*der an einer vom Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim betreuten Hochschule/Universität studiert und sich für einen Platz in einem Wohnheim an seinem Hochschul-/Universitätsstandort interessiert.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungen können nur per Online-Bewerbung eingereicht werden. Mehrfachbewerbungen erhöhen die Chance auf Erhalt eines Angebots nicht.
Habe ich durch meine Bewerbung einen Anspruch auf einen Wohnheimplatz?
Mit der Bewerbung um ein Zimmer, ein Apartment oder eine Wohnung bekunden Sie Ihr Interesse an einer Anmietung. Einen Anspruch auf eine Unterkunft oder sogar auf ein bestimmtes Zimmer / Apartment / Wohnung gibt es nicht. Ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann, richtet sich nach den frei werdenden Wohnheimplätzen.
Erfahrungsgemäß ist die Nachfrage zum Sommersemester nicht so hoch wie zum Wintersemester. Somit besteht zum Sommersemester eine größere Chance, ein Zimmer- beziehungsweise ein Wohnungsangebot zu erhalten.
Wann kann ich einziehen?
Einzüge sind erst ab Vertragsbeginn um 12.00 Uhr und nur an Werktagen während der Arbeitszeiten der Hausmeister*innen möglich. Beginnt Ihr Vertrag an einem Samstag, einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, so ist der Einzug erst am nächsten Werktag möglich. Details entnehmen Sie Ihrem Angebotsschreiben.
Übrigens: Wer nicht unbedingt am 1. Tag eines Monats einzieht, sondern ein paar Tage später, erspart sich und dem*der Hausmeister*in terminlich bedingten Stress.
Wie lange kann ich im Wohnheim wohnen?
Die Regelwohnzeit in den Wohnheimen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim beträgt für Erstsemester 6 Semester, wobei die bisherige Wohndauer bei einem Wiedereinzug in ein Wohnheim des Studierendenwerks angerechnet wird.
Ausgenommen sind Programm-, Master- und Erasmus-Studierende. Hier richtet sich die Vertragsdauer, welche auch kürzer sein kann, nach der jeweiligen Vereinbarung am Hochschulstandort.
Wann und wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?
Generell ist das Mietverhältnis auf die im Vertrag angegebene Laufzeit befristet und endet mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Mietverhältnis kann jedoch vor Ablauf mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Semesters gekündigt werden.
Die Kündigung (Kündigungsformular (PDF)) muss schriftlich erfolgen, d.h. mit einer rechtsgültigen Unterschrift. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang beim Studierendenwerk maßgebend.
Was ist nach einer Kündigung zu tun?
Vereinbaren Sie bitte ca. 14 Tage vor Ihrem gewünschten Auszug einen Termin mit Ihrem*Ihrer zuständigen Hausmeister*in. Räumen Sie dann Ihr Zimmer bzw. Ihre Wohnung gemäß den Allg. Mietbedingungen bis zum vereinbarten Auszugstermin leer, so dass der*die Hausmeister*in mit Ihnen die Abnahme des Zimmers bzw. der Wohnung vornehmen und die Schlüsselabgabe stattfinden kann.
Wichtig: Die persönliche Anwesenheit des*der Mieter*s*in ist Voraussetzung. In Ausnahmefällen kann durch eine Vollmacht die Schlüsselübergabe auch durch eine*n Dritte*n erfolgen.
Formulare & Downloads
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