Studierendenwerksbeitrag
Semesterbeitrag
Mit dem in jedem Semester zu entrichtenden Semesterbeitrag ko-finanzieren die Studierenden die sozialen Leistungen des Studierendenwerks (u.a. Mensen & Cafeterien, Wohnheime, Kitas, Beratungsangebote).
Die Beitragspflicht erstreckt sich auf alle immatrikulierten Studierenden. Auch beurlaubte Studierende sind immatrikuliert.
Die Höhe des Semesterbeitrags richtet sich nach den Leistungen, die wir den Studierenden an den verschiedenen Standorten anbieten. Die exakte Beitragshöhe entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung.
Die Beiträge sind bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung fällig. Sie werden von den für die Hochschulen zuständigen Kassen unentgeltlich erhoben.
In bestimmten Fällen, z.B. einem Hochschulwechsel, und bei Einhaltung von Fristen kann der Semesterbeitrag für das Studierendenwerk zurückerstattet werden. Weitere Informationen zur Rückerstattung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags ist in bestimmten Fällen möglich. Dazu gehören:
Bitte beachten Sie: Bei einer Beurlaubung ist eine Rückerstattung des Semesterbeitrags nicht möglich.
Weitere Informationen zur Rückerstattung und den einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung. Ansprechpartner und Anträge zum Download finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Schwerbehinderten Studierenden, die wegen ihrer Behinderung zur kostenlosen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) berechtigt sind, wird auf Antrag und gegen Nachweis (Kopie des Behindertenausweises sowie der aktuellen Wertmarke) der für das Semesterticket erhobene Beitragsanteil zurückerstattet.
Weitere Informationen zur Rückerstattung und den einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung. Ansprechpartner und den Antrag zum Download finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
Anstalt des öffentlichen Rechts
Buchhaltung
Friedrichstraße 21
72072 Tübingen
Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags
Antrag auf Erstattung des ÖPNV-Beitragsanteils für Studierende mit Schwerbehinderung
Wichtig: Ein Kopie des Behindertenausweises sowie der aktuellen Wertmarke sind zusätzlich einzureichen.
In unseren Jahresberichten finden Sie weitere Informationen zum Thema „Finanzierung des Studierendenwerks“.
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