FAQ Gastronomie
Im Folgenden haben wir Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Mensen und Cafeterien sowie das bargeldlose Kartenbezahlsystem für dich zusammengefasst.
Im Folgenden haben wir Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Mensen und Cafeterien sowie das bargeldlose Kartenbezahlsystem für dich zusammengefasst.
Woher kommen die Lebensmittel?
Viele Lebensmittel bezieht das Studierendenwerk von Händlern aus der Region, so beispielsweise die frischen Fleisch- und Wurstwaren, frisches Obst und Gemüse oder die Backwaren. Für Fischgerichte verwendet das Studierendenwerk ausschließlich MSC-zertifizierte Ware, sprich Erzeugnisse aus Fangbetrieben, die den Umweltstandard des Marine Stewardship Council (MSC) für nachhaltige Fischerei erfüllen. Die verarbeiteten Eier stammen alle aus Bodenhaltung. Zudem bietet das Studierendenwerk auch Gerichte mit Bio-Produkten an.
Wie steht’s mit Frische und Qualität?
Das Studierendenwerk achtet bei seinen Lebensmitteln stets auf hochwertige Qualität und Frische. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Backwaren sowie frisches Obst und Gemüse werden täglich angeliefert.
Gibt es auch vegetarische und vegane Gerichte?
Ja. In jeder Mensa gibt es täglich das vegetarische Alternativmenü. Darüber hinaus werden beim Wahlessen ebenfalls täglich vegetarische Gerichte angeboten. Auch ein Salatbüffet bzw. einen Salatteller gibt es im Angebot.
In allen größeren Mensen kann täglich unter Einbeziehung des MensaVital Menüs zwischen einem vegetarischen und einem veganen Angebot gewählt werden.
Woher weiß ich, ob Allergene oder Zusatzstoffe in bestimmten Produkten enthalten sind?
Die 14 deklarationspflichtigen Allergene werden mit Buchstaben-Kürzeln, die kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe mit Ziffern ausgezeichnet. Die Gäste unserer Mensen finden die Kennzeichnungen tagesaktuell an jedem Ausgabebereich auf Monitoren und/oder Aushängen.
Bei Fragen oder Unklarheiten kannst du dich vor Ort an die zuständige Mensaleitung wenden.
Weitere Informationen zur Allergenkennzeichnung findest du hier.
Wie finanzieren sich die Mensen?
Aufgabe des Studierendenwerks ist es, für die Studierenden schmackhafte und gesunde Gerichte zu günstigen Preisen anzubieten. Da die Herstellungskosten eines Gerichts in etwa drei Mal so hoch sind wie der Verkaufspreis für Studierende, können die Mensen nicht kostendeckend wirtschaften. Daher erhält das Studierendenwerk zur Finanzierung dieses Fehlbetrags Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg.
Auch wenn wir uns mit unseren hochschulgastronomischen Einrichtungen hauptsächlich an Studierende und Bedienstete der Hochschulen wenden, freuen wir uns, auch andere Gäste in unseren Cafeterien und Mensen begrüßen zu dürfen.
Kann ich die Räumlichkeiten der Mensa für Veranstaltungen mieten?
Ja. Einige Mensen vermieten einzelne Räume oder die komplette Mensa für Veranstaltungen. Darüber hinaus bietet das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim für Veranstaltungen in den eigenen Räumlichkeiten oder bei externen Veranstaltungen einen Cateringservice an und verleiht kostengünstig Geschirr.
Wenn du eine Veranstaltung planst und Unterstützung bei der Organisation und Durchführung benötigst, dann wende dich gern an uns. Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen findest du unter Veranstaltungen & Cateringservice.
Darf in den Mensen mit Flyern oder Infoständen geworben werden?
Ja. Die Auslage und/oder Verteilung von Flyern, das Aufhängen von Plakaten sowie die Aufstellung von Verkaufs- und Infoständen in den Räumlichkeiten der Mensa sind genehmigungs- und ggf. kostenpflichtig. Bitte wende dich für weitere Auskünfte und eine Genehmigung an unsere InfoPoints oder die jeweilige Mensaleitung.
Weitere Infos findest du unter Werbemöglichkeiten / Flyern.
Woher kommen die Lebensmittel?
Viele Lebensmittel bezieht das Studierendenwerk von Händlern aus der Region, so beispielsweise die Wurstwaren, frisches Obst und Gemüse oder die Backwaren. Die frisch angelieferten Brötchen belegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Cafeterien täglich frisch mit diversen Wurst- und Käsesorten.
Woher stammt der Kaffee?
Das Studierendenwerk bezieht für alle seine Kaffeeautomaten ausschließlich Fairtrade-Kaffee der Marke Darboven.
Woher weiß ich, ob in bestimmten Produkten Allergene oder Zusatzstoffe enthalten sind?
Die 14 deklarationspflichtigen Allergene werden mit Buchstaben-Kürzeln, die kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe mit Ziffern ausgezeichnet. In den Cafeterien liegen Ordner mit entsprechenden Informationen zu Lebensmitteln mit Allergenen oder Zusatzstoffen aus.
Falls du aufgrund irgendwelcher Allergien oder Unverträglichkeiten unsicher sind, sprich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Cafeterien an. Sie erteilen dir gern Auskunft.
Weitere Informationen zur Allergenkennzeichnung findest du hier.
Wie finanzieren sich die Cafeterien?
Im Gegensatz zu den Mensen sind die Cafeterien nicht vom Land Baden-Württemberg subventioniert, sondern finanzieren sich ausschließlich aus den selbst erwirtschafteten Umsatzerlösen. Auch wenn wir uns mit unseren hochschulgastronomischen Einrichtungen hauptsächlich an Studierende und Bedienstete der Hochschulen wenden, freuen wir uns, auch andere Gäste in unseren Cafeterien und Mensen begrüßen zu dürfen.
Darf in den Cafeterien mit Flyern geworben werden?
Nein. Die Auslage und/oder Verteilung von Flyern ist ausschließlich in den Mensen nach vorheriger Genehmigung möglich, nicht jedoch in den Cafeterien.
Für Studierende und Beschäftigte
Wie und wo lade ich meinen Studierenden-/Beschäftigtenausweis auf?
Die einfachste und bequemste Art der Aufladung erfolgt über Autoload. Bei diesem Service können Sie neues Guthaben direkt an der Kasse auf Ihren Studierenden-/Beschäftigtenausweis aufladen, sobald das Kartenguthaben beim Kaufvorgang ein festgelegtes Limit unterschreitet.
Mit der EC-Karte können Sie Ihren Studierenden-/Bedienstetenausweis oder Ihre Mensakarte an den Aufwertgeräten mittels EC-Karte in allen größeren Einrichtungen des Studierendenwerks aufwerten. Die Eingabe Ihres PIN-Codes ist dafür nicht erforderlich (ELV-Verfahren). Der Mindestaufwertbetrag mit EC-Karte beträgt 5,00 €, der höchste Aufwertbetrag beträgt 50,00 €.
Zusätzlich ist die Aufwertung direkt an bestimmten Kassen mittels EC- oder Kreditkarte bzw. Google-Pay, Apple-Pay möglich.
Wie bezahle ich mit dem Ausweis?
Den Studierenden-/Beschäftigtenausweis mit beliebiger Seite auf das Abwertgerät an der Kasse legen. In wenigen Sekunden wird der zu zahlende Betrag von Ihrem Ausweis abgebucht.
Im Kassendisplay wird das auf Ihrem Ausweis vorhandene Guthaben sowie das Restguthaben nach dem Kauf angezeigt. Gern erhalten Sie auch einen Kassenbon.
Den Ausweis vom Abwertgerät nehmen und vor Beschädigung geschützt aufbewahren.
Wie funktioniert Autoload?
Mit Autoload, dem bargeldlosen Kartenbezahl-Service, können Sie in Verbindung mit einem Kauf direkt an den Kassen unserer Mensen und Cafeterien Guthaben auf Ihre Chipkarte aufladen, sobald das Kartenguthaben ein festgelegtes Limit unterschreitet. So haben Sie immer ausreichend Guthaben auf Ihrer Karte.
Weitere Informationen zu Autoload haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Wie sind meine Daten geschützt?
Das Studierendenwerk nutzt ein Datenfeld auf dem Ausweis, das nicht personalisiert ist. Beim Bezahlen werden nur die Kartenseriennummer, die Verbrauchergruppe und die Gültigkeit der Karte erfasst. Diese Daten erlauben dem Studierendenwerk jedoch keine Rückschlüsse auf den Benutzer.
Was muss ich bei Verlust meines Ausweises tun?
Teilen Sie uns bei Verlust unverzüglich Ihre Kartenseriennummer mit, damit die Karte für weitere Bezahlfunktionen gesperrt werden kann. Ihre Seriennummer erhalten Studierende im Studierendensekretariat und Beschäftigte bei der Verwaltung der Hochschule.
Die Auszahlung eines eventuellen Restguthabens auf der verlorengegangenen Karte ist leider nicht möglich, da es sich um ein anonymes Guthaben vergleichbar mit Bargeld handelt.
Was muss ich bei Verlust meiner EC-Karte tun?
Bitte informieren Sie uns ebenso zeitnah über den Verlust Ihrer EC-Karte, um missbräuchliche Transaktionen von der EC-Karte auf den Ausweis zu verhindern.
ACHTUNG: Eine EC-Karten-Sperrung bei Ihrer Bank alleine reicht nicht aus!
Was muss ich tun, wenn ich das Restguthaben meines Ausweises ausbezahlt haben möchte?
Schreiben Sie eine E-Mail an kartenzahlung [at] sw-tuebingen-hohenheim [dot] de. Unser Team wird dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Was mache ich, wenn mein Ausweis defekt ist?
Bei Defekt des Studierenden-/Beschäftigtenausweises wenden Sie sich bitte zunächst an unsere InfoPoints/Kassen und anschließend an Ihre Hochschule. Anlaufstelle für Studierende ist das Studierendensekretariat, für Beschäftigte die Verwaltung der Hochschule.
Das Guthaben Ihrer defekten Karte kann Ihnen erst nach ein paar Tagen gutgeschrieben bzw. ausbezahlt werden.
Bis Sie eine neue Karte erhalten, können Sie an unseren InfoPoints/Kassen eine Ersatzkarte gegen ein Pfand von 5,00 € erhalten.
Was ist zu tun, wenn mein Ausweis nicht mehr gültig ist?
Studierende müssen das Gültigkeitsdatum an den SB-Terminals der Hochschulen aktualisieren. Unter dem Menüpunkt “Kartenaufdruck erneuern” können Sie das Datum auf Ihrer Karte nach der Rückmeldung bei Ihrer Hochschule aktualisieren. Ohne eine Aktualisierung wird automatisch der Gästepreis bei der Bezahlung in der Mensa abgezogen.
Was ist zu tun, wenn der Kartenleser den Fehler 220, 448 oder 620 anzeigt?
Grund: Die Karte wurde beim letzten Zahlungsvorgang/Aufwertvorgang zu früh entnommen.
Legen Sie die Karte erneut auf das verursachende Gerät auf. Sollten Sie nicht mehr wissen, an welchem Gerät der Fehler verursacht wurde, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter*innen an den InfoPoints oder Kassen.
Was ist zu tun, wenn der Kartenleser den Fehler 439 anzeigt?
Grund: Ihre Karte wurde gesperrt, da die Aufladung der Chipkarte von einem ungedeckten Bankkonto Schulden beim Studierendenwerk verursacht hat.
Zahlungsrückstände können an den InfoPoints bargeldlos ausgeglichen werden, auch eine Banküberweisung an das Studierendenwerk ist möglich. Ihre Karte wird dann wieder entsperrt.
KSK Tübingen
IBAN: DE56 6415 0020 0000 2679 22
BIC: SOLADES1TUB
Verwendungszweck: Chipkartenserien Nr. + Name
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kartenzahlung?
Gern beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch an unseren InfoPoints oder telefonisch unter der Rufnummer 07071/29-73830.
Für externe Studierende, Schüler*innen & Gäste
Wer bekommt die Mensakarte?
Wo gibt es die Mensakarte?
Sie erhalten die Mensakarte:
Was kostet die Mensakarte?
Sie erhalten die Mensakarte gegen ein Pfand von 5,00 €. Bei Rückgabe der Mensakarte erhalten Sie das Pfand und ein eventuelles Restguthaben an unseren InfoPoints/Kassen zurück.
Wie und wo lade ich meine Mensakarte auf?
Die einfachste und bequemste Art der Aufladung erfolgt über Autoload. Bei diesem Service können Sie neues Guthaben direkt an der Kasse auf Ihre Mensakarte aufladen, sobald das Kartenguthaben beim Kaufvorgang ein festgelegtes Limit unterschreitet.
Mit der EC-Karte können Sie Ihre Mensakarte an den Aufwertgeräten mittels EC-Karte in allen größeren Einrichtungen des Studierendenwerks aufwerten. Die Eingabe Ihres PIN-Codes ist dafür nicht erforderlich (ELV-Verfahren). Der Mindestaufwertbetrag mit EC-Karte beträgt 5,00 €, der höchste Aufwertbetrag beträgt 50,00 €.
Zusätzlich ist die Aufwertung direkt an bestimmten Kassen mittels EC- oder Kreditkarte bzw. Google-Pay, Apple-Pay möglich.
Wie bezahle ich mit der Mensakarte?
Die Mensakarte mit beliebiger Seite auf das Abwertgerät an der Kasse legen. In wenigen Sekunden wird der zu zahlende Betrag von Ihrer Karte abgebucht.
Im Kassendisplay wird das auf Ihrer Karte vorhandene Guthaben sowie das Restguthaben nach dem Kauf angezeigt. Gern erhalten Sie auch einen Kassenbon.
Die Karte vom Abwertgerät nehmen und vor Beschädigung geschützt aufbewahren.
Wie funktioniert Autoload?
Mit Autoload, dem bargeldlosen Kartenbezahl-Service, können Sie in Verbindung mit einem Kauf direkt an den Kassen unserer Mensen und Cafeterien Guthaben auf Ihre Chipkarte aufladen, sobald das Kartenguthaben ein festgelegtes Limit unterschreitet. So haben Sie immer ausreichend Guthaben auf Ihrer Karte.
Weitere Informationen zu Autoload haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Was muss ich bei Verlust meiner Mensakarte tun?
Eine neue Mensakarte erhalten Sie zu den gleichen Konditionen wie die vorherige.
Die Auszahlung eines eventuellen Restguthabens ist leider nicht möglich, da die Karte aus Datenschutzgründen nicht persönlich auf Sie ausgestellt ist. Es handelt sich um ein anonymes Guthaben, vergleichbar mit Bargeld.
Was muss ich bei Verlust meiner EC-Karte tun?
Bitte informieren Sie uns ebenso zeitnah über den Verlust Ihrer EC-Karte, um missbräuchliche Transaktionen von der EC-Karte auf die Mensakarte zu verhindern.
ACHTUNG: Eine EC-Karten-Sperrung bei Ihrer Bank alleine reicht nicht aus!
Was muss ich tun, wenn ich die Mensakarte zurückgeben und mein Restguthaben + Pfand ausbezahlt haben möchte?
Schreiben Sie eine E-Mail an kartenzahlung [at] sw-tuebingen-hohenheim [dot] de. Unser Team wird dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Was mache ich, wenn meine Mensakarte defekt ist?
Bei Defekt der Mensakarte wenden Sie sich bitte an unsere InfoPoints/Kassen.
Das Restguthaben wird Ihnen nach ein paar Tagen auf einer neuen Karte gutgeschrieben bzw. ausbezahlt. Bei äußerlichen Beschädigungen ist eine Rückzahlung des Pfands leider nicht möglich.
Was ist zu tun, wenn meine Mensakarte nicht mehr gültig ist?
Studierende anderer Hochschulen können die Gültigkeit der Karte auf Nachweis an den InfoPoints/Kassen verlängern lassen. Ohne Verlängerung können Sie weiterhin mit Ihrer Mensakarte in unseren Mensen bezahlen, zahlen dann aber den Gästepreis.
Was ist zu tun, wenn der Kartenleser den Fehler 220, 448 oder 620 anzeigt?
Grund: Die Karte wurde beim letzten Zahlungsvorgang/Aufwertvorgang zu früh entnommen.
Legen Sie die Karte erneut auf das verursachende Gerät auf. Sollten Sie nicht mehr wissen, an welchem Gerät der Fehler verursacht wurde, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter*innen an den InfoPoints oder Kassen.
Was ist zu tun, wenn der Kartenleser den Fehler 439 anzeigt?
Grund: Ihre Karte wurde gesperrt, da die Aufladung der Chipkarte von einem ungedeckten Bankkonto Schulden beim Studierendenwerk verursacht hat.
Zahlungsrückstände können an den InfoPoints bargeldlos ausgeglichen werden, auch eine Banküberweisung an das Studierendenwerk ist möglich. Ihre Karte wird dann wieder entsperrt.
KSK Tübingen
IBAN: DE56 6415 0020 0000 2679 22
BIC: SOLADES1TUB
Verwendungszweck: Chipkartenserien Nr. + Name
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kartenzahlung?
Gern beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch an unseren InfoPoints oder telefonisch unter der Rufnummer 07071/29-73830.
Wie sind meine Daten geschützt?
Jede Karte hat eine eigene Kartenseriennummer, die bei allen Vorgängen in den Transaktionen im System abgespeichert wird. Auf personenbezogene Daten wie Name, Adresse oder Matrikelnummer hat das Studierendenwerk keinen Zugriff.
Was kann ich tun, wenn ich meine Karte vergessen habe oder kein ausreichendes Guthaben auf meiner Karte habe und in der Warteschlange an der Kasse stehe?
Wenn Sie sich für Autoload registriert haben, werden Sie beim Kaufvorgang und Unterschreiten des festgelegten Limits an der Kasse gefragt, ob Ihre Chipkarte automatisch aufgewertet werden soll. Dank Autoload haben Sie immer genügend Guthaben auf Ihrer Karte und müssen nicht mehr extra daran denken, vor dem Kauf Ihre Karte aufzuwerten.
Ohne Autoload können Sie Ihre Karte an den Aufwertgeräten mittels EC-Karte aufladen.
Zusätzlich ist die Aufwertung direkt an bestimmten Kassen mittels EC- oder Kreditkarte bzw. Google-Pay, Apple-Pay möglich.
Der Kartenleser zeigt den Fehler 220, 448 oder 620 an, was muss ich tun?
Grund: Die Karte wurde beim letzten Zahlungsvorgang /Aufwertvorgang zu früh entnommen. Legen Sie die Karte erneut auf das verursachende Gerät auf. Sollten Sie nicht mehr wissen, an welchem Gerät der Fehler verursacht wurde, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter*innen der InfoPoints/Kassen.
Der Kartenleser zeigt den Fehler 217 oder 218 an, was muss ich tun?
Grund: Die Karte ist gebrochen oder hat einen technischen Defekt. Wenn Sie die Mensakarte benutzen, melden Sie sich an den InfoPoints/Kassen. Das Restguthaben wird Ihnen nach ein paar Tagen auf einer neuen Karte gutgeschrieben bzw. ausbezahlt. Bei äußerlicher Beschädigung wird erneut Pfand verlangt.
Wenn Sie einen Studierenden- oder Beschäftigtenausweis benutzen, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere InfoPoints/Kassen und anschließend an Ihre Hochschule. Anlaufstelle für Studierendenausweise ist das Studierendensekretariat und für Beschäftigtenausweise die Verwaltung Ihrer Hochschule. Das Guthaben Ihrer defekten Karte kann Ihnen erst nach ein paar Tagen gutgeschrieben bzw. ausbezahlt werden.
Was ist zu tun, wenn mein Ausweis/meine Mensakarte nicht mehr gültig ist?
Nutzer der Mensakarte müssen an einem der InfoPoints eine weitere Berechtigung nachweisen und bekommen danach das Gültigkeitsdatum verlängert.
Nutzer eines Studierendenausweises müssen das Gültigkeitsdatum an den SB-Terminals der Hochschulen aktualisieren. Unter dem Menüpunkt “Kartenaufdruck erneuern” können Sie das Datum auf Ihrer Karte nach der Rückmeldung bei Ihrer Hochschule aktualisieren.
Was passiert, wenn ich die Gültigkeit meiner Karte nicht verlängern lasse?
Wenn Ihre Karte keine aktuelle Gültigkeit hat, wird bei Bezahlung in der Mensa automatisch der Gästepreis abgebucht. Das Gültigkeitsdatum wird bei jeder Aktualisierung am SB-Terminal auf Ihren Studierendenausweis aufgedruckt. Das auf dem Kartenchip gespeicherte Datum kann unter Umständen vom aufgedruckten Datum abweichen.
Gästekarten sind unbefristet gültig und müssen nicht verlängert werden.
Wie kann ich die Gültigkeit meiner Karte feststellen?
Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter*innen an den InfoPoints/Kassen. Dort kann das gespeicherte Gültigkeitsdatum ausgelesen werden. Auch an den SB-Terminals der Hochschulen erhalten Sie Auskunft über das auf der Karte gespeicherte Gültigkeitsdatum.
Der Kartenleser zeigt den Fehler 439 an, was muss ich tun?
Grund: Ihre Karte wurde durch uns gesperrt, da die Aufladung der Chipkarte von einem ungedeckten Bankkonto Schulden beim Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim verursacht hat.
Zahlungsrückstände können an den InfoPoints bargeldlos ausgeglichen werden, auch eine Banküberweisung an das Studierendenwerk ist möglich. Ihre Karte wird dann wieder entsperrt.
KSK Tübingen
IBAN: DE56 6415 0020 0000 2679 22
BIC: SOLADES1TUB
Verwendungszweck: Chipkartenserien Nr. + Name
Was muss ich tun, wenn meine Chipkarte wegen Zahlungsrückstand gesperrt ist?
Zahlungsrückstände können an unseren InfoPoints bargeldlos einbezahlt oder durch Banküberweisung an das Studierendenwerk beglichen werden.
Bankverbindung:
Kreissparkasse Tübingen
Kto.-Nr. 267 922
BLZ 641 500 20
BIC: SOLADES1TUB
IBAN: DE56641500200000267922
Verwendungszweck: Chipkartenserien Nr. + Name
Wie und wo kann ich kontrollieren, was von meiner Karte abgebucht wurde?
An den EC-Aufwertern können Sie sich Ihre Umsätze anzeigen lassen. Unsere Mitarbeiter*innen an den InfoPoints können Ihnen bei Bedarf die letzten Transaktionen Ihrer Karte ausdrucken.
Was muss ich tun, wenn Geldbeträge nicht auf die Karte gebucht werden?
Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter*innen der InfoPoints/Kassen.
Zahlung
Wir haben die Schließzeit genutzt, um unser System auf bargeldlose Bezahlung umzustellen. Statt der bisher gewohnten Baraufwertung bieten wir nun einen neuen Service zur Aufwertung der Studierenden-/Bedienstetenausweise bzw. der Mensakarten an. Eine direkte Bezahlung per EC oder Kreditkarte ist auch möglich.