1. Bewerbung / Bewerbungsverfahren
Wer kann sich bewerben?
Jede*r, die*der an einer vom Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim betreuten Hochschule/Universität studiert und sich für einen Platz in einem Wohnheim an seinem Hochschul-/Universitätsstandort interessiert.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungen können nur per Online-Bewerbung eingereicht werden. Mehrfachbewerbungen erhöhen die Chance auf Erhalt eines Angebots nicht.
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich noch keinen Zulassungsbescheid oder Studienbescheinigung habe?
Die Bewerbung kann ohne Zulassungsbescheid oder Studienbescheinigung beim Studierendenwerk online eingereicht werden. Den Zulassungsbescheid beziehungsweise die Studienbescheinigung senden Sie uns dann bitte sofort nach Erhalt zu – vorzugsweise per E-Mail:
- Hohenheim: info [dot] hoh [at] sw-tuebingen-hohenheim [dot] de
- Tübingen und andere Standorte: wohnheimverwaltung [at] sw-tuebingen-hohenheim [dot] de
Um Ihre Bewerbung abschließend bearbeiten zu können, sollte entweder der Zulassungsbescheid oder die Studienbescheinigung vorliegen.
Wann ist Bewerbungsfrist / Bewerbungsschluss?
Bewerbungen sind frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Einzugstermin möglich. Wir empfehlen, den Antrag nach Möglichkeit etwa drei bis vier Monate vor dem gewünschten Einzugstermin bei uns einzureichen.
Im Allgemeinen beginnen die Mietverträge zu Semesterbeginn, das heißt zum 01.03. / 01.04. oder 01.09. / 01.10. eines Jahres. Einen Bewerbungsschluss gibt es in der Regel nicht. Solange Zimmer zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe.
Habe ich durch meine Bewerbung einen Anspruch auf einen Wohnheimplatz?
Mit der Bewerbung um ein Zimmer, ein Apartment oder eine Wohnung bekunden Sie Ihr Interesse an einer Anmietung. Einen Anspruch auf eine Unterkunft oder sogar auf ein bestimmtes Zimmer / Apartment / Wohnung gibt es nicht. Ob Ihre Bewerbung berücksichtigt werden kann, richtet sich nach den frei werdenden Wohnheimplätzen.
Erfahrungsgemäß ist die Nachfrage zum Sommersemester nicht so hoch wie zum Wintersemester. Somit besteht zum Sommersemester eine größere Chance, ein Zimmer- beziehungsweise ein Wohnungsangebot zu erhalten.
Was ist bei einer Bewerbung für eine Paar- beziehungsweise Familienwohnung zu beachten?
- Für jede*n Erwachsene*n ist eine separate Online-Bewerbung auszufüllen.
- Bei der Vergabe der Wohnheimplätze werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt. Bitte daher pro Person eine Bewerbung ausfüllen und sofort nach Erhalt die Zulassung oder Studienbescheinigung in der Wohnheimverwaltung ein- bzw. noch nachreichen.
- Bei Bewerbungen von Paaren und Familien muss mindestens eine*r der Partner*innen zugelassen beziehungsweise immatrikuliert sein.
- Vorrangig werden die Wohnungen an Paare und Familien angeboten, bei denen beide Bewerber*innen zugelassen beziehungsweise immatrikuliert sind. Sofern nach der Vergabe noch freie Wohnungen verfügbar sind, können auch Paare und Familien aufgenommen werden, bei denen nur ein Teil zugelassen beziehungsweise immatrikuliert ist.
- Die Angebote erfolgen in der Regel ein bis zwei Monate vor Mietbeginn, zum Teil auch kurzfristiger.
Was passiert nach meiner Bewerbung?
Nachdem Sie die Online-Bewerbung erfolgreich ausgefüllt und gesendet haben, erhalten Sie im Anschluss eine E-Mail mit Ihren Bewerbungsdaten und weiteren Informationen. Zudem wird Ihnen in regelmäßigen Intervallen eine E-Mail mit einem Link geschickt. Wird der Link nicht innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der E-Mail bestätigt, wird Ihre Bewerbung bei der Zimmervergabe NICHT weiter berücksichtigt.
Bewerber für Paar- beziehungsweise Familienwohnungen erhalten die E-Mail mit dem Link nicht.
Wann werden Zimmerangebote beziehungsweise Wohnungsangebote versendet?
Erst nachdem Ihre Bewerbung vollständig ist (Online-Bewerbung + Zulassungsbescheid beziehungsweise Studienbescheinigung), kommen Sie in die engere Wahl. Die Zimmervergabe beginnt in der Regel 6 – 8 Wochen vor Semesterbeginn per E-Mail.
Wie werde ich benachrichtigt?
Sobald wir Ihnen ein Zimmer bzw. eine Wohnung anbieten können, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Bitte informieren Sie uns über Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse. Überprüfen Sie bitte regelmäßig Ihren Posteingang, da die Angebote befristet sind.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen die E-Mails als Spam eingestuft werden und somit nicht im regulären Posteingang zu finden sind.
Was passiert, wenn ich ein Angebot nicht annehme oder ablehne?
In diesen Fällen wird Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt. Eine erneute Bewerbung zum Folgesemester ist möglich.
Können die Zimmer vor Abschluss des Mietvertrages besichtigt werden?
Eine Besichtigung ist nicht möglich, da die Wohnheimzimmer bzw. Wohnungen durchgängig belegt sind. Auf unserer Homepage finden Sie ausführliche Beschreibungen der Wohnanlagen.
Sie können die Wohnheime in Eigeninitiative aufsuchen und anschauen, indem Sie klingeln und die*den dort wohnenden Studierende*n um eine kurze Besichtigung bitten. Wenn Sie den*die aktuellen Mieter*in nicht antreffen, so können Sie es im Geschoss darüber oder darunter versuchen; da diese Zimmer bzw. Wohnungen meist ähnlich oder baugleich sind.
2. Einzug
Wann kann ich einziehen?
Einzüge sind erst ab Vertragsbeginn um 12.00 Uhr und nur an Werktagen während der Arbeitszeiten der Hausmeister*innen möglich. Beginnt Ihr Vertrag an einem Samstag, einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, so ist der Einzug erst am nächsten Werktag möglich. Details entnehmen Sie Ihrem Angebotsschreiben.
Übrigens: Wer nicht unbedingt am 1. Tag eines Monats einzieht, sondern ein paar Tage später, erspart sich und dem*der Hausmeister*in terminlich bedingten Stress.
Muss eine Kaution bezahlt werden?
JA, vor Überlassung des Mietraums hat der*die Mieter*in die Kaution, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt ist, zu bezahlen. Nur gegen Vorlage eines Nachweises, dass die Kaution bezahlt wurde, erhalten Sie beim* bei der zuständigen Hausmeister*in die Schlüssel.
Was benötige ich zur Schlüsselabholung?
Gegen Vorlage eines Nachweises (Kontoauszug, Einzahlungsbeleg…), dass die Kaution bezahlt wurde, erhalten Sie beim zuständigen Hausmeister die Schlüssel.
Müssen die Schlüssel vom*von der Mieter*in persönlich abgeholt werden?
In der Regel ist die persönliche Anwesenheit des*der Mieter*s*in Voraussetzung. In Ausnahmefällen können anhand einer Vollmacht die Schlüssel auch von eine*m*r Dritten abgeholt werden. Voraussetzung ist auch hier, dass der Einzahlungsbeleg der Kaution vorliegt.
Was kann ich tun, wenn mir mein Zimmer nach Einzug nicht zusagt?
Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Umzug in ein Wohnheim Ihrer Wahl zu stellen. Bei einem Umzug wird einmalig eine Umzugsgebühr erhoben.
Haben die Wohnheime Telefon-, Internet- und Fernsehanschluss?
JA.Mittlerweile sind fast alle Zimmer und Wohnungen mit einem Telefon-, Internet- und Fernsehanschluss ausgestattet. Als kostenfreie Zusatzleistung bietet das Studierendenwerk in den meisten Zimmern und Apartments/Wohnungen Telekommunikationsleitungen (unter anderem zur Internetnutzung) an. Eine Anbindung zum Internet findet über einen Zugang zum Hochschulnetz statt. Weitere Informationen zum Zugang ins Internet gibt es hier.
Das Internet ist eine freiwillige Leistung des Studierendenwerks.
Gibt es Parkplätze?
In einigen Wohnanlagen und -häusern ist es möglich, Parkplätze anzumieten. Oft sind auch Parkplätze in der näheren Umgebung vorhanden. Genaue Infos finden Sie in den einzelnen Wohnheimbeschreibungen auf unserer Webseite.
Ist Geschirr und Besteck vorhanden?
Geschirr und Besteck wird nicht vom Studierendenwerk gestellt. Die Küchen werden diesbezüglich von den Bewohner*n*innen selbst ausgestattet. Wir empfehlen daher, eigenes Geschirr und Besteck mitzubringen.
Wie erreicht mich die Post im Wohnheim?
Wichtig: Geben Sie bitte bei Ihrer Adresse immer Ihre Haus- und Zimmernummer an, da Ihre Post ansonsten nicht zugestellt werden kann.
3. Wohnen
Wie lange kann ich im Wohnheim wohnen?
Die Regelwohnzeit in den Wohnheimen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim beträgt für Erstsemester 6 Semester, wobei die bisherige Wohndauer bei einem Wiedereinzug in ein Wohnheim des Studierendenwerks angerechnet wird.
Ausgenommen sind Programm-, Master- und Erasmus-Studierende. Hier richtet sich die Vertragsdauer, welche auch kürzer sein kann, nach der jeweiligen Vereinbarung am Hochschulstandort.
Wann und wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?
Generell ist das Mietverhältnis auf die im Vertrag angegebene Laufzeit befristet und endet mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Mietverhältnis kann jedoch vor Ablauf mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Semesters gekündigt werden.
Die Kündigung (Kündigungsformular (PDF)) muss schriftlich erfolgen, d.h. mit einer rechtsgültigen Unterschrift. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang beim Studierendenwerk maßgebend.
Zu welchen Terminen enden die Semester?
Das Semesterende bezieht sich auf folgende Termine (siehe auch Studienbescheinigung):
- Universität:
31.03. bzw. 30.09. eines Jahres - Hochschule:
28. / 29.02. bzw. 31.08. eines Jahres
Wie und wann ist die Miete zu bezahlen?
Die Miete wird per Einzugsermächtigung, spätestens am 3. Werktag eines Monats von einem vom*von der Mieter*in benannten Konto abgebucht. Abbuchungen sind grundsätzlich nur von einem Konto bei einer deutschen Bank möglich.
Handelt es sich bei den Mietpreisen um Kalt- oder Warmmieten?
Grundsätzlich handelt es sich um Warmmieten inklusive Heizung, Wasser, Strom und Müllgebühren. Ausgenommen sind die Familienwohnungen in der Eugenstraße 57/ 1-3 in Tübingen!
Was ist bei Schäden oder Mängeln zu tun?
Der Schaden bzw. Mangel an der Mietsache muss unverzüglich dem*der zuständigen Hausmeister*in mitgeteilt werden. Dies erfolgt schriftlich anhand der Mängelmeldung. Die ausgefüllte Mängelmeldung kann entweder persönlich beim*bei der zuständigen Hausmeister*in abgegeben oder in dessen Briefkasten eingeworfen werden.
Die Mängelmeldung finden Sie online auf unserer Website (Mängelmeldung (PDF)), als Auslage in Ihrem Wohnheim oder Sie erhalten diese bei Ihrem*Ihrer zuständigen Hausmeister*in.
Was mache ich bei Schlüsselverlust?
Bitte kontaktieren Sie während den Dienstzeiten den*die zuständige*n Hausmeister*in. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich an die ausgehängte Notfallnummer am Schwarzen Brett Ihres Wohnheims.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim auf eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweist: Diese Schlichtungsstelle (Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.) befindet sich in 77694 Kehl, Straßburger Str. 8.
Waschmaschinen und Trockner
In den Wohnanlagen und Häusern stehen Waschmaschinen und Trockner – in der Regel gegen eine Gebühr – zur Nutzung zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt in den meisten Fällen bargeldlos über den Studierendenausweis.
Sollten Sie über keine entsprechende Chipkarte verfügen, erhalten Sie diese gegen eine Kaution bei den InfoPoints in den Mensen des Studierendenwerks. Der Studierendenausweis sowie die Chipkarte können an diversen Bargeldaufwertern aufgeladen werden. Mehr Informationen zum Thema „Bargeldlose Bezahlung“ finden Sie hier.
Waschmaschinen und Trockner sind freiwillige Leistungen des Studierendenwerks.
Sind meine persönlichen Sachen im Wohnheim versichert?
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim hat für alle Studierenden, die in einem Wohnheim des Studierendenwerks wohnen, eine Hausratversicherung abgeschlossen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Webseite unter dem Menüpunkt „Geld/Versicherungen„.
Muss ich Rundfunk- und Fernsehgebühren bezahlen?
Grundsätzlich muss sich jede*r Mieter*in bzw. jede Wohnung eigenständig um die Bezahlung evtl. anfallender Rundfunk- und Fernsehgebühren kümmern. Informationen zu Gebühren und Möglichkeiten der Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren (z.B. wenn du BAföG-Empfänger*in bist) findest du auf der Landingpage des Rundfunkbeitrags für Studierende hier.
Was ist bei den Rauchwarnmeldern zu beachten?
In Ihren Wohnheimzimmern sowie in den Fluren (Fluchtwege) befinden sich als Brandschutzmaßnahme Rauchwarnmelder. Eine Bedienungsanleitung der Rauchwarnmelder können Sie sich hier downloaden:
4. Auszug
Was ist nach einer Kündigung zu tun?
Vereinbaren Sie bitte ca. 14 Tage vor Ihrem gewünschten Auszug einen Termin mit Ihrem*Ihrer zuständigen Hausmeister*in. Räumen Sie dann Ihr Zimmer bzw. Ihre Wohnung gemäß den Allg. Mietbedingungen bis zum vereinbarten Auszugstermin leer, so dass der*die Hausmeister*in mit Ihnen die Abnahme des Zimmers bzw. der Wohnung vornehmen und die Schlüsselabgabe stattfinden kann.
Wichtig: Die persönliche Anwesenheit des*der Mieter*s*in ist Voraussetzung. In Ausnahmefällen kann durch eine Vollmacht die Schlüsselübergabe auch durch eine*n Dritte*n erfolgen.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Die Kaution wird ca. 2-3 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abrechnung des Mietkontos, sofern alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt sind, auf ein von Ihnen benanntes Konto zurückerstattet.
Was passiert mit meiner Post nach meinem Auszug?
Das Studierendenwerk sendet keine Post weiter. Bitte stellen Sie rechtzeitig bei der Post einen Nachsendeantrag.
5. Sonstiges
Welche Angebote des öffentlichen Nahverkehrs gibt es für Studierende (zum Beispiel Semesterticket)?
Informationen hierzu entnehmen Sie den Internetseiten des ÖPNV-Anbieters an Ihrem Hochschulstandort. An den meisten Hochschulstandorten wird ein Semesterticket für Studierende angeboten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt „Beratung & Soziales/Semestertickets„.
Betrugsversuch per SMS
Hin und wieder erhalten Studierende SMS mit der Bitte, sich unter einer fremden Mobilnummer beim Studierendenwerk bzw. der Wohnheimverwaltung zu melden. Wir kontaktieren die Studierenden nur per E-Mail oder direkt per Telefon. Unsere Mailadressen und Telefonkontakte sind auf dieser Homepage einzusehen.
Vorsicht mit den Daten-Privatzimmervermittlung
Über unsere Privatzimmervermittlung werden online Wohnungsangebote eingestellt. Wie bei allen Onlineforen kann es auch hier SCAM-Angebote geben. Bitte seid vorsichtig, vor allem, wenn vorab nach Geld oder Ausweiskopien gefragt wird.
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Friedrichstraße 21
72072 Tübingen