Erklärung zur Barrierefreiheit
Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
Seit der ersten Prüfung unserer Website haben wir folgende Punkte im Hinblick auf Barrierefreiheit umgesetzt:
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.my-stuwe.de.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Website ist nicht komplett in einfacher Sprache zugänglich, da für unsere Zielgruppe das Verstehen von anspruchsvollen und/oder wissenschaftlichen Texten für ein Studium vorausgesetzt wird. Wir haben eine Seite in leichter Sprache erstellt, die erklärt, was die Aufgaben eines Studierendenwerks sind.
Wir haben ein Glossar in Gebärdensprache auf unserer Website eingebunden. Dort werden wichtige Begriffe rund um das Studium in Gebärden- und Schriftsprache erklärt.
Als Studierendenwerk verfügen wir über einen sehr umfangreichen Webauftritt, weshalb sich Fehler nicht komplett vermeiden lassen.
Wir sind bemüht, das zeitnah zu verbessern.
Diese Erklärung wurde am 01.02.2021 erstellt und ist in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung entstanden.
Die Erklärung wurde zuletzt am 2.09.2023 überprüft.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür die Mailadresse presse [at] sw-tuebingen-hohenheim [dot] de oder wenden Sie sich in dringenden Fällen an unseren Website-Beauftragten:
Philipp Mang
Leitung Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 7071 / 29 – 73821
Mobil: + 49 172 / 3745570
philipp [dot] mang [at] sw-tuebingen-hohenheim [dot] de
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den oder die kommunale/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle [at] bfbmb [dot] bwl [dot] de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.