BAföG Antrag Formulare
BAföG zu beantragen ist einfacher als gedacht. Nachfolgende Übersicht soll Ihnen helfen, die benötigten Antragsblätter zu finden.
Alle Formulare des Bundesministeriums finden Sie hier.
BAföG zu beantragen ist einfacher als gedacht. Nachfolgende Übersicht soll Ihnen helfen, die benötigten Antragsblätter zu finden.
Alle Formulare des Bundesministeriums finden Sie hier.
Damit Sie überprüfen können, ob der Antrag vollständig ist, haben wir eine Checkliste zusammengestellt.
BAföG wird frühestens ab dem Monat der Antragsstellung gewährt. Zur Fristwahrung reicht bereits ein kurzer, formloser Antrag. Ihren vollständigen BAföG-Antrag können Sie dann problemlos zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.
Per Post kann der Antrag für alle von uns betreuten Hochschulen an folgende Adresse gesendet werden:
Amt für Ausbildungsförderung,
Postfach 25 05,
72715 Reutlingen
Für Auslands-BAföG:
Amt für Ausbildungsförderung,
Bismarckstraße 24,
72764 Reutlingen
Die meisten Studierenden benötigen für den BAföG-Antrag lediglich nachfolgende Formulare.
Formular | Hinweise | Download |
---|---|---|
Allgemeiner BAföG-Antrag (Formblatt 1 – “Antrag auf Ausbildungsförderung”) | Dieses Formular ist stets abzugeben! Machen Sie bitte in allen Feldern Angaben und streichen Sie Nicht-Zutreffendes. | |
Vereinfachte Vermögensfeststellung (“Erklärung für Auszubildende mit Vermögenswerten unter 10.000 Euro”) | Wenn Ihre Vermögenswerte bei Antragsstellung weniger als 10.000 Euro betragen, können Sie diese Erklärung abgeben. Sie müssen dann die Seite 4 des Formblatts 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung nicht ausfüllen und keine Vermögensnachweise einreichen. | |
Eigenes Vermögen (“Zusatzerklärung zum Vermögen”) | Dieser Vorduck ist nur einzureichen, wenn Sie Eigentümer*in eines KFZ sind. | |
Einkommen (“Formblatt 3 – Erklärung Vater, Mutter, Ehegatte”) | Dieses Formblatt ist stets abzugeben! Die Erklärung ist von jedem Einkommensbezieher (Vater, Mutter, Ehegatte, Lebenspartner) gesondert auszufüllen. Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr. | |
Studienbescheinigung (“Formblatt 2 – Studienbescheinigung nach §9 BAföG”) | Die Studienbescheinigung ist stets abzugeben! Alle Hochschulen in unserem Einzugsgebiet stellen Ihnen diesen Nachweis direkt zur Verfügung. Er wird zum Beispiel mit den Immatrikulationsunterlagen versendet oder steht im Online-Portal der Hochschule zum Download bereit. Wichtig: Eine normale Studienbescheinigung reicht hier nicht aus. Auf der Studienbescheinigung muss ein zusätzlicher Hinweis enthalten sein wie “Bescheinigung nach §9 BAföG” oder “Erweiterte Studienbescheinigung” Die Studienbescheinigung nach § 9 BAföG ersetzt das Formblatt 2. | Wird von der Hochschule erstellt. |
Studienleistungen (“Formblatt 5 – Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG”) | Ab dem fünften Semester abzugeben! Die Leistungsbescheinigung ist grundsätzlich mit Beginn des fünften Fachsemesters vorzulegen und ist von Ihrer Hochschule auszufüllen. | |
Folgeantrag auf Ausbildungsförderung (Formblatt 9) | Weiterförderung Wenn sich die Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung nicht ändert, kann dieses Formblatt anstelle des Formblatts 1 genutzt werden. |