BAföG zu beantragen ist einfacher als gedacht. Nachfolgende Übersicht soll Ihnen helfen, die benötigten Antragsblätter zu finden.
Welche Formulare benötige ich?
Die meisten Studierenden benötigen für den BAföG-Antrag lediglich nachfolgende Formulare.
Formular | Hinweise | Download |
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Allgemeiner BAföG-Antrag (Formblatt 1 – „Antrag auf Ausbildungsförderung“) | Dieses Formular ist stets abzugeben! Machen Sie bitte in allen Feldern Angaben und streichen Sie Nicht-Zutreffendes. | |
Wohnkostenzuschuss („Nachweis für die Festsetzung der Wohnkostenpauschale“) | Nur auszufüllen, wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen. Eine Unterschrift von Ihrem Vermieter und von Ihnen wird benötigt. Für die Festsetzung ist zudem der Beginn des Mietverhältnisses wichtig. | |
Eigenes Vermögen („Zusatzerklärung zum Vermögen“) | Dieser Vorduck ist nur einzureichen, wenn Sie Eigentümer*in eines KFZ sind. | |
Einkommen („Formblatt 3 – Erklärung Vater, Mutter, Ehegatte“) | Dieses Formblatt ist stets abzugeben! Die Erklärung ist von jedem Einkommensbezieher (Vater, Mutter, Ehegatte, Lebenspartner) gesondert auszufüllen. Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr. | |
Studienbescheinigung („Formblatt 2 – Studienbescheinigung nach §9 BAföG“) | Die Studienbescheinigung ist stets abzugeben! Alle Hochschulen in unserem Einzugsgebiet stellen Ihnen diesen Nachweis direkt zur Verfügung. Er wird zum Beispiel mit den Immatrikulationsunterlagen versendet oder steht im Online-Portal der Hochschule zum Download bereit. Wichtig: Eine normale Studienbescheinigung reicht hier nicht aus. Auf der Studienbescheinigung muss ein zusätzlicher Hinweis enthalten sein wie „Bescheinigung nach §9 BAföG“ oder „Erweiterte Studienbescheinigung“ | Wird von der Hochschule erstellt. |
Studienleistungen („Formblatt 5 – Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG“) | Ab dem fünften Semester abzugeben! Die Leistungsbescheinigung ist grundsätzlich mit Beginn des fünften Fachsemesters vorzulegen und ist von Ihrer Hochschule auszufüllen. | |
Folgeantrag auf Ausbildungsförderung (Formblatt 9) | Weiterförderung Wenn sich die Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung nicht ändert, kann dieses Formblatt anstelle des Formblatts 1 genutzt werden. |
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