Versicherungsschutz besteht für die versicherten Studierenden bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Studium und der Hochschule eintreten und die gesetzliche Unfallversicherung keinen Versicherungsschutz gewährt.
Versichert sind also Unfälle außerhalb der Hochschule und außerhalb des direkten Weges von und nach der Hochschule, das heißt, solche Unfälle, die nicht als Unfälle im Sinne des § 8 des VII. Sozialgesetzbuches oder als Dienstunfälle im Sinne der Versorgungsvorschriften für Beamte und Soldaten gelten. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung beziehungsweise der für Dienstunfälle zuständigen Behörde maßgebend.
Versichert sind insbesondere Unfälle, die sich in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterricht oder Veranstaltungen der Studierendenschaft ereignen. Dabei kommt es nicht darauf an, wo dieser Unterricht und diese Veranstaltungen stattfinden. Weiter besteht Versicherungsschutz bei Lehrausflügen, Besichtigungen und auch sonstigen Reisen in unmittelbarem Zusammenhang mit Veranstaltungen der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks.
Versicherungsschutz besteht weiter für Sportveranstaltungen, die von den amtlichen Stellen der Hochschule oder der Studierendenschaft veranstaltet oder in ihrem Auftrag durchgeführt werden.
Eingeschlossen ist weiter die sportliche Betätigung während der Freizeit, jedoch sind ausgeschlossen Unfälle bei organisiertem Verbandssport.
Eingeschlossen ist weiter die Arbeit in einem wissenschaftlichen Institut, soweit sie von der Hochschule angeordnet ist. Dies gilt auch für wissenschaftliche Arbeiten und Tätigkeiten von Studierenden der Medizin in den jeweiligen wissenschaftlichen Instituten und Krankenhäusern während des Semesters und der Semesterferien.
Die Unfallversicherung erstreckt sich bei Todesfällen auf alle Unfälle des täglichen Lebens.
Bitte beachten Sie, dass die Darstellung des Unfallversicherungsschutzes selbstverständlich nur einen Ausschnitt der dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim enthalten kann.