Im Rahmen der Hausratversicherung des Studierendenwerks für Wohnheime sind Kleidungsstücke, Gebrauchsgegenstände, Lernmittel der Studierenden, etc. versichert. Versicherungsschutz besteht gegen die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch und Sturm/Hagel.
Im Rahmen der Hausratversicherung gilt der gesamte Hausrat als versichert. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten zusätzliche Entschädigungsgrenzen.
Privater Hausrat
Für privaten Hausrat in den abgeschlossenen Studentenwohnungen besteht über das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim kein vollumfänglicher Versicherungsschutz.
Wir empfehlen Ihnen, in Ihrem persönlichen Umfeld (z.B. Elternhaus) zu überprüfen, inwieweit eine Hausratversicherung besteht, die auch Ihren privaten Hausrat in der Studentenwohnung absichert. Sofern derartiger Versicherungsschutz besteht, sollten Sie sich eine schriftliche Bestätigung von dem zuständigen Versicherer geben lassen.
Sollte anderweitig kein Versicherungsschutz bestehen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer eigenen privaten Hausratversicherung.
Versicherungsschutz für Fahrräder
Im Rahmenvertrag der Hausratversicherung gelten Fahrräder als nicht mitversichert. Sie sind jedoch über die Garderoben- und Fahrradversicherung (Diebstahlversicherung) im Bereich des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim bzw. der jeweiligen Hochschule versichert. Lesen Sie hierzu bitte die genaueren Informationen auf dieser Webseite.