Kurzfristige Darlehen
Darlehen kommen vor allem für Studierende in Betracht, die ohne eigenes Verschulden vorübergehend in eine wirtschaftliche Notsituation geraten sind. Hier hilft das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim schnell und unkompliziert.
Darlehen kommen vor allem für Studierende in Betracht, die ohne eigenes Verschulden vorübergehend in eine wirtschaftliche Notsituation geraten sind. Hier hilft das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim schnell und unkompliziert.
Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
Amt für Ausbildungsförderung
Listplatz 1
72764 Reutlingen
zeitenZur Sicherung der Darlehensrückzahlung ist die Bürgschaft eines/einer deutschen Staatsangehörigen beizubringen, der/die nicht älter als 65 Jahre alt sein darf. Ausländische Bürginnen und Bürgen werden nur anerkannt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die Bürgschaft ist in einer formgebundenen Erklärung abzugeben, wobei die Unterschrift des Bürgen/der Bürgin von einer siegelführenden Behörde beglaubigt oder von der zuständigen Sachbearbeiterin des Studierendenwerks bestätigt sein muss. Siegelführende Behörden sind Notariate, Gemeinde-, Landes- und Bundesdienststellen. Andere Unterschriftsbeglaubigungen werden nicht anerkannt.
Jeder Bürge/jede Bürgin muss über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, welches zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens die Höhe der nach §25 BAföG-Gesetz festgesetzten Freibeträge erreichen muss. Nachweise hierüber sind mit dem Darlehensantrag einzureichen (Gehaltsnachweise oder Einkommensteuerbescheide).
Als Bürgen / Bürginnen scheiden aus:
– Studierende
– Ehegatten von Antragstellern
– Schuldner/-innen der Darlehenskasse
Antragsberechtigt sind alle immatrikulierten Studierenden der dem Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim zugeordneten Hochschulen.
Der Darlehensantrag ist auf dem entsprechenden Formular beim Studierendenwerk, Amt für Ausbildungsförderung, Listplatz 1
72764 Reutlingen, zu stellen (siehe Kontakt).
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt per Überweisung.
Formular | Hinweise | Download |
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Antrag Darlehen (“Antrag auf Gewährung eines kurzfristigen / Bürgschafts-Darlehens aus den Mitteln des Studierendenwerks”) | Kurzfristige und Bürgschafts-Darlehen für Studierende, die ohne eigenes Verschulden vorübergehend in eine wirtschaftliche Notsituation geraten sind | |
SEPA-Lastschriftmandat (“Einzugsermächtigung der Darlehensforderung”) | Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zum Einzug der Darlehensforderung. | |
Richtlinien zur Vergabe der kurzfristigen und der Bürgschafts-Darlehen (aus den Mitteln des Studierendenwerks) | Richtlinien zur Vergabe der kurzfristigen und der Bürgschafts-Darlehen aus den Mitteln des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim |