Rechtsberatung
Bei rechtlichen Unsicherheiten bietet das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim Studierenden der ihm angeschlossenen Hochschulen eine kostenlose Erstberatung an.
Bei rechtlichen Unsicherheiten bietet das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim Studierenden der ihm angeschlossenen Hochschulen eine kostenlose Erstberatung an.
Haben Sie Probleme mit Ihrem Vermieter? Oder warten Sie schon lange auf den Lohn für einen Nebenjob? Bei Rechtsfragen helfen wir Ihnen im Rahmen unseres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs gern weiter.
Die rechtliche Beratung ist kostenfrei. Allerdings werden keine Geschäftsbesorgungen geleistet, also weder Prozesse geführt noch Schriftsätze erstellt.
Eine Beratung ist nur bei Vorlage eines gültigen Studierendenausweises möglich.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch (nur für Terminvereinbarung) einen Beratungstermin unter:
07071 / 969716 (Frau Letzgus)
Die Rechtsberatung findet dienstags und freitags zwischen 9 und 12 Uhr statt.
Wo findet die Rechtsberatung statt?
Die Rechtsberatung findet nach Terminvereinbarung im Fichtenweg 5 (Eingang Süd / TSW) in Tübingen statt. In diesem Gebäude befindet sich unter anderem auch unsere Wohnheimveraltung (Eingang West) zuständig für Wohnheime in Tübingen, Reutlingen, Albstadt, Sigmaringen, Nürtingen, Geislingen und Rottenburg.
Ist auch eine telefonische Rechtsberatung möglich?
Grundsätzlich sollte die Rechtsberatung in einem persönlichen Termin erfolgen. Für Studierende der weiter entfernten Hochschulen besteht aber die Möglichkeit einer telefonischen Vorabklärung. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Telefontermin unter 07071/969716 .
Ist eine Rechtsberatung per Mail möglich?
Die Klärung des Sachverhalts ist nach unserer Erfahrung am besten in einem persönlichen Gespräch möglich. Deshalb bieten wir keine Rechtsberatung per Mail an.
Muss ich etwas zur Rechtsberatung mitbringen?
Ihren Studierendenausweis und gegebenenfalls notwendige Unterlagen wie beispielsweise Verträge, Prüfungsordnung oder Ähnliches. Außerdem ist es sinnvoll auch eigene Schreiben, die Sie in der Angelegenheit bereits verschickt haben, mitzubringen.