Die individuelle Förderungshöhe richtet sich nach dem Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen und Vermögen des/der Studierenden sowie dem Einkommen seines/ihres Ehepartners und seiner Eltern.
Ausbildungsförderung wird in der Regel abhängig vom Einkommen der Eltern/ des Ehepartners aus dem vorletzten Kalenderjahr geleistet. In besonderen Fällen kann auf Antrag auch das aktuelle Einkommen herangezogen werden.
In besonderen Fällen kann ein elternunabhängiges BAföG gewährt werden.
Bei der Vermögensanrechnung ist der Vermögenswert zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Zum Vermögen zählen unter anderem Girokonten, Sparkonten, Bausparkonten, Wertpapiere, Autos und Investmentfonds. Der Vermögensfreibetrag für den/die Studierende*n beträgt 15.000 Euro – für Auszubildende ab 30 Jahre gilt sogar ein Freibetrag von 45.000 Euro. Ist das Vermögen höher als der Freibetrag, wird diese Summe in die Berechnung einbezogen.
Eine Verminderung oder Erhöhung des Vermögens zwischen Antragstellung und Ende des Bewilligungszeitraums wird nicht berücksichtigt.