Studieren mit Handicap
Infos
Bei Fragen zu barrierefreien Unterkünften, der Rückerstattung des ÖPNV-Beitrags, speziellen BAföG-Regelungen oder rechtlichen und psychischen Problemen helfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern weiter:
Bei Fragen rund ums Studium (z.B. Nachteilsausgleich bei Prüfungen) wenden Sie sich bitte an die Behindertenbeauftragten der Hochschulen bzw. an die Zentralen Studienberatungsstellen.
Für Studierende mit Behinderung bieten wir an verschiedenen Standorten barrierefreie Wohnungen und Einzelzimmer an. Neben WG-Zimmern und Einzelapartments gibt es auch Wohnungen, die von Studierenden mit Handicap und ihren Betreuern bewohnt werden können.
Schwerbehinderten Studierenden, die wegen ihrer Behinderung zur kostenlosen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs berechtigt sind, wird auf Antrag und gegen Nachweis der für das Semesterticket erhobene Beitragsanteil zurückerstattet.
Antrag auf Erstattung des ÖPNV-Beitragsanteils für Studierende mit Behinderung