Auslandsbafög
Finanzielle Förderung im Ausland
Finanzielle Förderung im Ausland
Auslandsbafög
Amt für Ausbildungsförderung
Bismarckstraße 24
72764 Reutlingen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 2642
72716 Reutlingen
+49 7121 / 9477-1195
Mehr Infos zum Auslandsbafög finden Sie auf unserer Website.
BAföG-Leistungen für ein Studium im Inland können nicht einfach ins Ausland mitgenommen werden. Für eine Förderung von Auslandsaufenthalten (Studium oder Praktikum) muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Für die BAföG-Auslandsförderung sind je nach Zielland verschiedene Ämter für Ausbildungsförderung in ganz Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/-innen.
Sie müssen Ihren Antrag für Auslandsförderung direkt beim für Ihr Zielland zuständigen BAföG-Amt stellen. Mehr Informationen zu den Länder-Zuständigkeiten finden Sie unter https://www.bafög.de/SiteGlobals/Forms/bafoeg/weltkarte/weltkarte_formular.html
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim ist für die Ausbildungsförderung im asiatischen Raum und in der Türkei zuständig. Wenn Sie ein Studium oder Praktikum in einem der unten aufgeführten Länder absolvieren oder eine dortige Schule besuchen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Auslands-BAföG bei unserem Amt für Ausbildungsförderung in Reutlingen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
für die wir zuständig sind
Afghanistan, Bahrain, Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, China, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Katar, Kuwait, Laos, Libanon, Malaysia, Malediven, Mongolei, Myanmar, Nepal, Nordkorea, Oman, Pakistan, Philippinen, Saudi Arabien, Singapur, Sri Lanka, Syrien, Südkorea, Taiwan, Thailand, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam.