Verwaltungstruktur

Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und kann im Rahmen der Gesetze seine Angelegenheiten durch eine Satzung selbst regeln. Gemäß §4 Studierendenwerksgesetz Baden-Württemberg (StWG) hat das Studierendenwerk folgende drei Organe:

Geschäftsführer | Verwaltungsrat | Vertretungsversammlung