FFP2-Maskenpflicht
Ab sofort gelten folgende neue Corona-Maßnahmen in unseren Einrichtungen:
Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch die mutmaßlich ansteckenderen Virusmutanten, müssen in sämtlichen Einrichtungen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim beim Betreten bis zum Verlassen FFP2-Masken getragen werden. Im Detail gilt dies:
- in unseren Mensen und Cafeterien,
- in den Verwaltungsgebäuden und Außenstellen,
- für die Eltern in der Kita
- und die Bewohner*innen unserer Wohnheime, wenn sie die Hausmeister aufsuchen.
Selbstgenähte Masken, Tücher oder Schals sind für diesen Zweck NICHT zulässig. Somit wird kein Einlass ohne das Tragen einer FFP2-Maske in den Einrichtungen gewährt.
Alle weiteren bereits beschlossenen Maßnahmen bleiben bis auf weiteres gültig.
Passt auf euch auf und bleibt gesund!